wenn die Bank eine Einziehung zurückgehen lässt, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, darf sie dann eine Gebühr von 15 EU dafür nehmen?
Ich meine, ich hätte von einem Urteil gelesen, dass sie gar nichts nehmen darf, weil kein Geschäft zustande gekommen ist. Aber trotz googlen finde ich nichts.
wenn die Bank eine Einziehung zurückgehen lässt, weil das
Konto nicht ausreichend gedeckt ist, darf sie dann eine Gebühr
von 15 EU dafür nehmen?
Die Bank darf vom Kontoinhaber nichts -bzw. nur die tatsächlich anfallenden Kosten- verlangen, da dies durch den Girovertrag nach allgemeiner Rechtssprechung schon geregelt ist.
Vom Einziehenden darf sie sehr wohl etwas verlangen.