Hallo,
ich habe einen Anliegen.
Ich habe einen Bausachverständigen beauftragt, meine Eigentumswohnung zu begutachten.
Der Bauherr hat dem SV Hausverbot erteilt, so dass wir dem SV eine Vollmacht ausgestellt haben und das Datum rückwirkend eingesetzt haben.
Also: Ende April die Vollmacht erstellt, aber die Unterschrift mit dem Datum von Mitte April eingesetzt.
Eine mündliche Vollmacht bestand im Prinzip ja mit der Beauftragung des SV.
Ist hier nun der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?
Das ist für das Anfertigen des Schriftstücks sicherlich zutreffend. Interessant wäre allerdings, was mit dieser Vollmacht bisher bewirkt wurde und/oder bewirkt werden sollte und/oder bzw. in Zukunft noch bewirkt werden soll. Vielleicht äußert sich @Paeck hierzu bitte nochmal.
Der Bauherr wollte diese haben, damit er sieht, dass der SV eine Befugniss hat/hatte, sich in dem Objekt zu befinden und Prüfungen in meinem Namen zu machen.
Die Vollmacht ging elektronisch an den Bauherrn, der Anhand der Metadaten das Erstellungsdatum des Dokuments sehen kann.
Nun droht er damit, dass der SV nicht mehr auf das Grundstück darf. Sollte der SV jedoch nochmal dort erscheinen, würde er mich und auch den SV wegen Urkundenfälschung anzeigen.
Die nächste Frage wäre dann: Ist das, was der Bauherr macht, eine Nötigung/Erpressung?
Wenn man Paeck glaubt, soll damit nachgewiesen werden, dass der SV seit Mitte April bevollmächtigt zur Kontrolle des Bauvorhabens ist. Da dies den Tatsachen entspricht, sehe ich keine „Täuschung im Rechtsverkehr“. Schließlich gab es den Auftrag schon Mitte April - die schriftliche Vollmacht wurde aber erst später erstellt. Insofern hätte ich keine rückdatierte schriftliche Vollmacht erstellt, sondern eine korrekt datiert Bestätigung, dass die Vollmacht schon seit Mitte Aptil besteht.
Man könnte auch denken, genau das sollte das Schreiben bedeuten, man habe sich lediglicg falsch ausgedrückt.
Hinter der Geschichte scheint es aber noch viel mehr zu geben - ein Bautrüger, der dem Baugutachter Hausverbot erteilt ist schon etwas sehr Spezielles!
Nachtrag:
Ich hatte diesen Beitrag geschrieben, während Paeck die weitere Antwort verfasste.
Angesichts der Tatsache, dass hier jemand wohl etwas zu verbergen hat und es um mindestens sechsstellige Werte geht, würde ich jetzt beim Anwalt anrufen und einen Termin ausmachen.
Ja, Stichwort Pfusch am Bau, was evtl. durch weitere Arbeiten verschleiert werden soll.
Bisher gab es einige katastrophale Baumängel, die der SV aufgedeckt hat. Mittlerweile geht wohl dem Bauherrn nun der Ar… auf Grundeis, weil es evtl. noch mehr Mängel gibt oder er sich für das bisherige Aufdecken der Mängel revanchieren will.
Ja, ein Anwalt ist bereits eingeschaltet, der sich mit den Baumängeln etc. beschäftigt.
@Paeck: Ich schließe mich @X_Strom hier voll und ganz an!
Ja, die Drohung wegen Urkundenfälschung ist in meinen Augen Quatsch, und ja, wenn der Bauherr dem SV den Zugang verwehrt, obwohl er weiß, dass er von dir beauftragt wurde, ist das wohl Nötigung. Aber das alles wirst du nicht mit Hilfe hier aus diesem Forum lösen. Also wie gesagt: Ab zum Anwalt!