Rückdatierung von Rg

hallo,

wenn man eine rg., die aktuell gestellt werden soll, aufgrund „äußerer umstände“ einige monate zurückdatieren will, was kann das für probleme geben?

danke für eure tipps.

oli

hi,

wenn du schon in dem forum fragst: urkundenfälschung, steuerhinterziehung, haftstrafe, geldstrafe?!

gruss vom

showbee

Hi !

wenn du schon in dem forum fragst: urkundenfälschung,
steuerhinterziehung, haftstrafe, geldstrafe?!

Und neben diesen sofortigen Repressalien kommt es dann vor, dass man unter anderem auch beim Finanzamt in einer besonderen Liste geführt wird. Es dürfte dann wohl häufiger mal zu Außenprüfungen kommen, bei denen dann alles ganz genau unter die Lupe genommen wird.

Möglich ist aber (vor allem im Hinblick auf die Umsatzsteuer) folgendes: Wurde es bisher versäumt, eine Rechung auszustellen, so darf in der Rechnung (aktuelles Datum) der ursprüngliche Lieferungs-/Leistungstermin genannt werden. Das Umsatzsteuergesetz läßt es hier zu, dass Rechnungen mit aktuellem Datum auch noch 6 Monate nach Leistungserbringung gelegt werden dürfen. Für weiter zurückliegende Zeiträume liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

BARUL76

oli