Rückdeckungsversicherung Kündigung

Hallo,

kann mir jemand bitte sagen, ob im Fall der Kündigung einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber (VN) die Zustimmung des Arbeitnehmer (VP) vom Versicherungsunternehmen angefordert werden muss.

Meiner Auffassung nach besteht ja weiterhin die Pensionsverpflichtung des AG gegebenüber dem AN und die Versicherung muss nicht an dem Innenverhälthnis interessiert sein? Die Leistungen aus dem Vertrag gehen doch auch bei Fälligkeit an den AN = BB.

Konnte durch googeln noch keinen gescheiten Text finden, der mir das beschreibt.

Danke

Mathias

Hallo,

Meiner Auffassung nach besteht ja weiterhin die
Pensionsverpflichtung des AG gegebenüber dem AN und die

Um was für eine Pensionsverpflichtung handelt es sich hier ? Pensionszusage ? Unterstützungskasse ?

Versicherung muss nicht an dem Innenverhälthnis interessiert
sein? Die Leistungen aus dem Vertrag gehen doch auch bei
Fälligkeit an den AN = BB.

Aus welchem Vertrag ? Der Rückdeckungsversicherung ? Nein !!
Der AN erhält die Leistung aus der Pensionszusage, der AG die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Oder handelt es sich gar nicht um eine Pensionszusage ?

Konnte durch googeln noch keinen gescheiten Text finden, der
mir das beschreibt.

Betriebsrentengesetz ?

Danke

Bitte

Mathias

Nordlicht

Hallo,

Meiner Auffassung nach besteht ja weiterhin die
Pensionsverpflichtung des AG gegebenüber dem AN und die

Um was für eine Pensionsverpflichtung handelt es sich hier ?
Pensionszusage ? Unterstützungskasse ?

weiss ich nicht. Ich bin von der „üblichen“ Verpflichtung ausgeganen, die ein Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung abdeckt.

Versicherung muss nicht an dem Innenverhälthnis interessiert
sein? Die Leistungen aus dem Vertrag gehen doch auch bei
Fälligkeit an den AN = BB.

Aus welchem Vertrag ? Der Rückdeckungsversicherung ? Nein !!

Ups…da habe ich statt AG AN geschrieben, mein Fehler. In der Tat gehen laut RDV die Leistungen an den Arbeitgeber.

Der AN erhält die Leistung aus der Pensionszusage, der AG die
Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Oder handelt es
sich gar nicht um eine Pensionszusage ?

Konnte durch googeln noch keinen gescheiten Text finden, der
mir das beschreibt.

Betriebsrentengesetz ?

Ich habe folgendes gefunden…

Nach § 1276 I BGB kann ein verpfändetes Recht (hier der Versicherungsvertrag) nur durch Zustimmung des Pfandgläubigers [bei Rückdeckungsversicherungen: die versicherte Person] aufgehoben werden.

Vielleicht ist das ja nur Humbug?

Du bist der Meinung, dass die versicherte Person, sprich AN, nicht von der Kündigung der Rückdeckungsversicherung durch den AG vom Versicherungsunternehmen informiert werden muss? Bzw. keine Zustimmung des AN an das Versicherungsunternehmen erteilt werden muss?

Danke nochmal…

Mathias

Nach § 1276 I BGB kann ein verpfändetes Recht (hier der
Versicherungsvertrag) nur durch Zustimmung des Pfandgläubigers
[bei Rückdeckungsversicherungen: die versicherte Person]
aufgehoben werden.

Steht das so im BGB ? Der Zusageempfänger hat doch mit der Rückdeckung nichts zu tun, wie kann er da Pfandgläubiger sein ?

Vielleicht ist das ja nur Humbug?

Du bist der Meinung, dass die versicherte Person, sprich AN,
nicht von der Kündigung der Rückdeckungsversicherung durch den
AG vom Versicherungsunternehmen informiert werden muss? Bzw.
keine Zustimmung des AN an das Versicherungsunternehmen
erteilt werden muss?

Dieser Meinung bin ich. Der AN hat einen Anspruch aus der Zusage, mit der Versicherung hat er nichts zu schaffen.

Hallo,

eine verpfändete Rückdeckungsversicherung (für eine Direktzusage) kann vom VN nur mit Zustimmung der evtl. Pfandgläubiger erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber jedoch nachweisen, das ein ausgeschiedener Mitarbeiter keine Ansprüche aus der Zusage hat (vertragliche oder gesetzliche Unverfallbarkeit nicht eingetreten). Was jedoch für die Versicherungsgesellschaft sehr gefährlich ist, da Sie ja das Pfandrecht bestätigt hat und daher von wenigen so angenommen wird.

Generell wird in der Regel nur die Ansprüche verpfändet die „erdient“ sind und bei Leistung aus der Direktzusage im Rückstand sind.

Eine Lücke gibt es jedoch. Der VN kann die Beitragszahlung einstellen. Dadurch wird der Vertrag durch den Versicherer nach $39 VVG gemahnt und in dessen Auswirkung gekündigt oder Beitragsfrei gestellt. Jeglich Auszahlungen sind jedoch nur gemeinschaftlich mit den Pfandgläubigern möglich.

Bei genaueren Angaben kann ich gerne weitere Fragen beantworten.