Rueckeinfuhrbestimmungen

Hallo,
also folgendes Problem:
Ich bin hier in Canada fuer ein Praktikum. Jetzt habe ich mir natuerlich einiges an Klamotten gekauft!
Wieviel darf man an Sachguetern wieder nach Deutschland einfuehren? (Reisefuehrer ist nicht wirklich ausfuehrlich!)
Besten Dank,
Sven

Hallo!

Hier ein Auszug aus den Zollbestimmungen im Reiseverkehr:

>> Freimengen und Freigrenzen im Drittlandsreiseverkehr
Neben den Waren, die Sie auf Ihrer Reise aus Deutschland mitgenommen haben und als sog. Rückwaren wieder einführen, bleiben als Reisemitbringsel folgende Waren einfuhrabgabenfrei, sofern Sie diese gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk einführen:

Tabakwaren, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind,
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;

Alkohol und alkoholische Getränke, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind,
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr
oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia (andere Bezeichnung für Rum), Sake (Reiswein) oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger
oder
2 Liter Schaumwein oder Likörwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
und
2 Liter nicht schäumende Weine;

Kaffee, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind,
500 Gramm Kaffee oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee;

Parfüms und Eau de Toilette
50 Gramm Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette;

Arzneimittel
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge;

Andere Waren

  • ausgenommen Goldlegierungen und -plattierungen - bis zu einem Warenwert von insgesamt 350 DM. Abweichend hierzu gilt für Waren, die auf dem Landweg oder im Küstenseeverkehr aus Polen oder Tschechien eingeführt werden, eine Wertgrenze von 200 DM.

Solange Du nicht kistenweise Klamotten kaufst, die Du dann in Deutschland weiterverkaufen willst, gibt’s da doch kein Problem?!
Mach Dir doch mal bitte keine Sorgen.
Gruss, Isabel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sven,

bei der Ausreise aus USA hatte ich damals Glück (mind. 10 Jeans, Shirts etc.), aber die Person vor mir hatte Ärger bekommen. Hatte 2 Koffer voller nagelneuer Klamotten und bei sämtlichen Sachen die Preisetiketten dran gelassen. Also, den einzigen Tip, den ich Dir geben kann, mach alle Preisschilder ab und versuch alles mögl. einmal zu tragen und zu waschen, damit das Zeug nicht mehr superneu aussieht. Dann dürftest Du wohl keinen Ärger bekommen.

Ciao,
Christiane

(Hintergrund für obige Aktion war die Überschreitung des schon erwähnten Warenwertes von 350 $ (oder ähnl. Betrag)