Liebe/-r Experte/-in,
Meine Tochter zieht von Berlin wieder zu mir zurück nach Mainz in ihr Zimmer, das nach wie vor besteht (Mietwohnung 92 qm), sie ist 20 und hatte die Ausbildung in Berlin abgebrochen.
Ich wollte vom Vermieter eine Bescheinigung, dass sie einzieht zum 1.8., damit sie sich anmelden bzw. ummelden kann. Der Vermieter verlangt einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Mainz. Die Stadt stellt keinen aus, da sie in BERLIN noch GEMELDET IST… Der Vermieter stellt auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches aus. Ein Teufelskreis! Sie braucht eine Ummeldebestätigung um sich bei der Arge in Mainz zu melden. Ich bin berufstätig, die Wohnung ist geförderter Wohnungsbau, ich muss eine Ausgleichsabgabe an die Stadt Mainz zahlen. Ich wohne seit 1996 in dieser Wohnung, meine Tochter ebenfalls bis 09 2010.
Darf der Vermieter sich so quer stellen ?
Mein Tochter bekommt den Rückumzug von der Arge Berlin finanziert, da ich ihr eine Praktikumsstelle in meiner Firma organisiert habe.
Eine Antwort, die mir helfen würde, wäre super!