Rückeinzug von eigener Tochter in Mietwohnung

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Tochter zieht von Berlin wieder zu mir zurück nach Mainz in ihr Zimmer, das nach wie vor besteht (Mietwohnung 92 qm), sie ist 20 und hatte die Ausbildung in Berlin abgebrochen.
Ich wollte vom Vermieter eine Bescheinigung, dass sie einzieht zum 1.8., damit sie sich anmelden bzw. ummelden kann. Der Vermieter verlangt einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Mainz. Die Stadt stellt keinen aus, da sie in BERLIN noch GEMELDET IST… Der Vermieter stellt auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches aus. Ein Teufelskreis! Sie braucht eine Ummeldebestätigung um sich bei der Arge in Mainz zu melden. Ich bin berufstätig, die Wohnung ist geförderter Wohnungsbau, ich muss eine Ausgleichsabgabe an die Stadt Mainz zahlen. Ich wohne seit 1996 in dieser Wohnung, meine Tochter ebenfalls bis 09 2010.
Darf der Vermieter sich so quer stellen ?

Mein Tochter bekommt den Rückumzug von der Arge Berlin finanziert, da ich ihr eine Praktikumsstelle in meiner Firma organisiert habe.

Eine Antwort, die mir helfen würde, wäre super!

Der Vermieter handelt völlig korrekt! Wenn es Ihnen an Zeit mangelt, besinnen Sie sich doch auf die Tochter, welche nach Abbruch der Ausbildung jetzt viel Zeit haben dürfte, die eigenen Dinge selber in die Hand zu nehmen. - Übrigens die ARGE ist kein Reisebüro!

MoinMoin!
Nun, zu dieser Frage kann ich keine ANtwort geben, da ich mich in der Ecke nicht auskenne.
Ich aber würde meine Tochter erst mal als GAST zu mir holen. Da kann sie sich ohne Zeitdruck mal umsehen und z.B. auf die Adresse anmelden. Der VM aber hat nicht nur recht, er muß bei dieser Art Wohnung auf den Wohnberechtigungsschein bestehen.
Wenn sich die bei Ihnen temporär wohnende Tochter bei Ihnen angemeldet hat (dazu brauicht sie nichts vom VM) kann sie sich um alles Weitere kümmern, denke ich!
Gruß
MK