Rückenprobleme beim Bewerbungsgespräch erwähnen?

Hallo,

ich bin gerade in einer missligen Lage. Ich habe ab und an Rückenschmerzen (eine Bandscheibenvorwölbung ist diagnostiziert).
Da ich mich zur Zeit nach meinem Studium in der Bewerbungsphase befinde, frage ich mich inwieweit ich dies erwähnen soll oder muss? Ich bewerbe mich auch auf Stellen, die körpl. anstrengend sein können, was auf die Dauer bei mir auch zu Rückenproblemen und somit Krankschreibungen führen kann.
Würdet ihr das ansprechen, oder nur wenn gefragt wird, oder gar nicht? Darf ich dies überhaupt verschweigen, wenn ich gefragt werde?
Bei der Tätigkeit kommt es mir darauf an, dass die körpl. Tätigkeit nicht ständig stattfindet, dann schafft mein Rücken das auch und ist vielleicht sogar positiv, einfach dsurch die Bewegung. Aber ich weiß nicht, wie ich danach fragen kann, wie schwer oder wie dauerhaft die körpl. Betätigung ist?!

Vielleicht habt ihr ein paar Tipps!

Ich denke, Ehrlichkeit ist hier der beste Weg.
Sprich an, was gefordert ist, was geht und was nicht geht.
Ggf. geht dir dadurch tatsächlich die ein oder andere Stelle durch die Lappen, aber was bringt es dir, wenn du entweder den Job gar nicht richtig ausführen kannst und/oder dir dauerhaft selbst damit schadest und/oder dir durch das Verschweigen oder durch eine chhronische Krankheit gekündigt wird?
So kann der Arbeitsgeber auch seinen Teil datu beitragen, dass er dir besser geht und dir auf dich abgestimmte Arbeiten zuweisen und auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergreifen.

aber erstmal ganz normal bewerben und falls es zum Gespräch kommt, dann irgendwie nachhaken bzw. erwähnen?! Oder schonmal Vorab telefonisch klären?

Grüße!

Ja, ganz normal bewerben und dann im Gespräch abklären.

Ich würde beim Vorstellungsgespräch danach fragen, wie anstrengend und wie oft die körperliche Arbeit vorkommt. Falls es zu oft vorkommt, würde ich mich an deiner Stelle auf Stellen bewerben, die keine körperliche Anstrengung erfordern. Viel Glück!!

Also grundsätzlich würde ich das Problem nicht erwähnen, wobei Du Dir selbst darüber im Klaren sein musst, ob mit einer solchen Diagnose körperliche Belastungen überhaupt Sinn machen …

Man muss dieses Leiden nur dann zur Sprache bringen, wenn es grundsätzlich daran hindert, die Aufgaben der Stelle auszuüben. Also, wenn Du Möbelpacker sein möchtest, aber nichts über 5kg heben kannst, dann ist das natürlich im Nachhinein ein Kündigungsgrund, weil die Unmöglichkeit der Erbringung einer Leistung in der Person liegt. Das ist auch immer dann der Fall, wenn man in einem festen Anstellungsverhältnis so erkrankt, daß man seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann. In einem solchen Falle würde man eine Berufsunfähigkeit, im schlimmsten Falle eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt bekommen.

Frag doch im Bewerbungsgespräch einfach nach einer schriftlichen Stellenbeschreibung. In größeren Unternehmen gibt es sowas in jedem Fall. Oder frag nach den ungefähren prozentualen Anteilen der verschiedenen Tätigkeitsbereiche. Dann kannst Du ja auch nach den genauen Abläufen u. ä. fragen, um dahinter zu kommen, ob die Stelle etwas für Dich ist!

Ich hoffe, daß hilft Dir weiter!
Liebe Grüße
s.

Nun ja, in wieweit eine Arbeit mit körplicher Belastung für mich von Nachteil ist, kann und werde ich vorher schlecht sagen können. Mein Arzt hat mir damals auf Nachfrage z.B. keine Sportart untersagt, nur wenn ich mitbekomme, dass es nicht geht, soll ichs lassen.

Das ist für mich ne Zwickmühle, weil 8h auf dem Bürostuhl für meinen Rücken genauso schädlich sein kann, da keine Bewegung. Natürlich ist eine Überbelastung auch nicht gut. Dies kann ich aber Vorweg schlecht einschätzen, was nun besser ist. Ist halt ne Gratwanderung…

Aber ich bin eig. auch soweit, dass ich es in einem Gespräch anzuspreche, auch wenn ich mir dadurch wahrscheinlich Chancen verbaue.

Was bringt mir denn eine schriftl. Stellenbeschreibung? Die habe ich ja meist vorher sowieso, wenn ich mich nicht grad initiativ bewerbe.

Hallo,

generell sind Fragen über den Gesundheitszustand des Bewerbers unzulässig. Bzw. muss auf die Frage im Personalbogen, ob gesundliche Probleme bestehen, nicht die Wahrheit gesagt werden.

Soweit die Theorie.

In der Praxis macht es natürlich wenig Sinn, sich mit einem Rückenleiden gerade als Mitarbeiter in einem Lager zu bewerben.

Um Dir Sicherheit zu geben. Sprich das Thema Gesundheit nicht von Dir aus an. Auf eine konkrete Nachfrage antworte, dass Du Dich gesund fühlst und fit bist.

Wie hoch die Belastungen auf Arbeit sind, kannst Du immer noch durch einen Probearbeitstag raus kriegen.

Und selbst später (nach Antritt der neuen Stelle) hast Du noch genug Zeit, die körperlichen Anforderungen
für Dich zu testen. Dazu gibt u.a. auch die 6 monatige kündigungsschutzfreie Zeit, um solche Dinge abzuklären. Da kommst Du relativ schnell aus dem Arbeitsvertrag wieder raus.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Viel Glück S. Malecki

Ebenfalls Hallo,

also bei einem nachweisbaren Grad der Schwerbehinderung, musst Du dies sogar im Gespräch sagen.
Ansonsten würde ich nichts dazu sagen. Es gibt ja eine Probezeit in der beide Seiten das Arbeitsverhältnis testen und ohne Angabe von Gründen kündigen können.

Rechtliche Kenntnisse habe ich nicht.

Gruß

Crash

Hallo locolive,
grundsätzlich geht den Arbeitgeber Dein Gesundheitszustand nur etwas an, wenn Du Deine Arbeit nicht zu 100% ausüben kannst. Wenn Du jetzt schon voraussehen kannst, daß Du die Arbeit nicht schaffst, würde ich mich gar nicht auf so einen Job bewerben. Ansonsten mußt Du den Bandscheibenvorfall nicht erwähnen. Ich hoffe die Antwort hilft Dir, sonst noch mal nachfragen.

Gruß

Martin Krasson

Genau das ist ja mein Problem, ich kann vorher nicht abschätzen ob ich die Arbeit schaffe oder ob langfristig sich dadurch mein Gesundheitszustand verschlechert, wie gesagt, vielleicht tut es ja sogar gut, da Bewegung ja nicht verkehrt ist.

Die Sache ist, spreche ich es an um, evtl. „geschont“ zu werden bzw. anders eingesetzt zu werden oder versuch ich es?!

Danke für all eure Antworten!

Hallo.das musst du selber entscheiden.wie wichtig dir deine Gesundheit ist.

Hallo,

hier ist einmal Ihr Menscheverstand gefragt, keine Dinge zu tun die schädlich sind. Es gilt aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wenn er Fragen stellt über Ihre Gesundheit müssen sie ihm das sagen.
Als Beispiel: Sie haben fast einen Bandscheibenvorfall und fangen im Lager an und tragen schwere Säcke. Wie lange wird das wohl gut gehen?

Einen Arbeitgeber sollen Sie sogar nach Ihrer Tätigkeit fragen. Aber denekn Sie an sich selbst!

Rainer

nun ja, ich weiß natürlich das schwer heben auf dauer nicht gut geht. Aber ab und an wird das schon drin sein, bzw. Bewegung ist ja sogar förderlich. Kann mich ja nun nicht völlig verkriechen, dann krieg ich den Bandscheibenvorfall ebenfalls zu 100%, da keine Bewegung genauso blöd ist.

Mir ging es bei meiner Frage auch eher darum, wie es rechtlich aussieht mit verschweigen oder wie ihr handeln würdet. Wenn ich merke ich kann die Tätigkeit nicht ausüben, dann werd ich das so hinnehmen!

Grüße!

wenn du danach gefragt wirst, solltest du offen antworten.

wirst du nicht gefragt, brauchst du es von dir aus auch nicht zu erwähnen.

Eine Stellenbeschreibung ist etwas ganz anderes als eine Stellenanzeige. In der Anzeige wird grob dargestellt, was der Stelleninhaber grundsätzlich an Aufgabengebieten zu übernehmen hat. In der Stellenbeschreibung wird jede einzelne Tätigkeit aufgeführt, der Verantwortungsbereich, Zeichnungsvollmachten, Budgetverantwortung, ggf. Führungsinhalte etc. pp. Dieser kann man in jedem Fall genau entnehmen, welche Aufgaben zu welchem Prozentsatz zu erfüllen sind.

Ich frage mich, warum Du fragst, wenn Du die Antwort für Dich eigentlich schon parat hast? Ich kann Dir hier nur Antworten aus Sicht eines Personalers geben. Wir können Dir hier keine medizinischen Ratschläge geben. Das müsste wohl klar sein?

Viel Erfolg bei Deiner Suche! Und alles Gute!

Die Chance, nicht genommen zu werden, erhöhen sich natürlich mit der Erwähnung deines Leidens.

Eine Frage nach dem Gesundheitszustand ist zunächst einmal ein Eingriff in die Individualsphäre des Bewerbers und somit nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers diesem überwiegt.
Er kann also durchaus fragen, ob du der Aufgabe körperlich gewachsen bist. Diese Frage solltest du wahrheitsgemäß beantworten. Darüber hinausgehende Fragen, die nicht in engem Zusammenhang mit der Position stehen darfst du auch unwahr beantworten, also lügen.

Sorry, war verreist und konnte Ihre Anfrage erst jetzt lesen.
Also, vorausgesetzt, es gilt DEUTSCHES Recht:
Von SICH AUS offenbaren muss man NICHTS.
Wird man gefragt, so muss man NUR SOLCHE Krankheiten und/oder Behinderungen offenlegen, von denen man jetzt schon weiß, dass sie die aufzunehmende Arbeit be- oder verhindern oder stark beeinträchtigen können.
Dann darf man NICHT lügen!
In allen anderen Fällen haben BewerberInnen ein „notwehrähnliches Recht zur Lüge“ (Formulierung des Bundesarbeitsgerchts), und der Arbeitgeber kann dann nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten oder den Vertrag einfach kündigen.
Tut er es, und es liegt eine Behinderung vor (Achtung: NICHT nur SCHWERbehinderung, sondern alle leichteren auch!), die die Arbeit aber gar nicht beeinträchtigt, so verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen; die Kündigung wäre dann obendrein nichtig.
Viel Erfolg!
Eifelwanderer