Mehrere Gegenstände wurden während einer Zwangsräumung gepfändet. Der Schuldner hat binnen 3 Wochen seine Schuld komplett beglichen.
In Welchem Gesetz und wo dort steht nun, dass er das Recht hat die Pfandsachen zurück zu erhalten? Bzw. wo steht, dass er die Pfandsachen nach Zahlung der Schuld zurück erhält?
Wie lange muss ein Gerichtsvollzieher warten, bevor er Pfandsachen versteigern darf?
hast Du nicht schon einmal in der Räumungssache geschrieben?
Also: Wenn eine Räumung durchgeführt wurde, liegt nahe, dass eine Schuld bestand, - also auch ein Zwangsvollstreckungsauftrag vorlag.
Dann wird der GV bei der Räumung Räumungsgut pfänden, von dem er annimmt, dass es sich verwerten läßt.
Das ist nicht zu verwechseln mit einem Pfand, das man in einem Pfandhaus hinterlegt, sprich, dass es eine bestimmte Frist liegen bleibt und man es dann wieder auslöst. Wenn ein Zwangsvollstreckungsauftrag vorlag und es zu einer Räumung kam, war lange genug Zeit, um vorher die Schuld die tilgen. Wenn dann gepfändet wird, geschieht dies, um gepfändete Ware zu verwerten, damit der Gläubiger einen Teil dieser Schuld erhält - nicht, um ein Pfand zu haben, bis der Schuldner zahlt.
Es geht hier auch um Räumungspfand.
Es muss doch irgendwo geschrieben stehen, dass man das wieder bekommt sobald die Schuld getilgt ist (natürlich nur dann, wenn es noch nicht versteigert wurde). Es ging dabei nicht um Pfand beim Pfandhaus, sorry, wenn ich mich da missverständichausgedrückt hatte!
ein „Räumungspfand“ gibt es nicht. Entweder eine Räumung oder/und eine Zwangsvollstreckung. Meist findet eine Räumung statt, weil die Miete nicht bezahlt wurde. Dann läuft also a) die Räumung und parallel oder vorher und nachher b) die Zwangsvollstreckung. Wenn also keine Zwangsvollstreckung vorgenommen wurde, kann auch nicht gepfändet werden und natürlich muss das Eigentum beim Eigentümer verbleiben.
Wurde im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet, kann und wird das Gut verwertet. Das ist der Zweck einer Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung! Damit der Gläubiger wenigstens einen Teil der Schuld erhält. Der Schuldner muss darüber informiert werden, wieviel die Verwertung gebracht hat, da die Schuld entsprechend reduziert wird. Allerdings kommen durch Zwangsvollstreckungs- und Räumungskosten nochmals Schulden hinzu… und so geht es weiter, bis alles komplett getilgt ist.