Sofern man bei der Allianz für eine Kfz-Versicherung eine hohe Jahresfahrleistung angibt, aber dann doch weniger Kilometer fährt, bekommt man am Jahresende eine Erstattung. Ist das eine freiwillige Leistung oder ist die Allianz verpflichtet, diese auszuzahlen (auch wenn man im selben Jahre die Versicheurung kündigt um zu einer anderen Versicherung zu wechseln)?
Risiko=Beitrag!
Hallo,
Dein Antrag erfolgt auf DEINEN Angaben hin. Daraus resultiert ein Beitrag!
Gibt es Veränderungen, ändert sich auch der Beitrag!
Dies ist keine Allianz Freiwilligkeit (arbeitest Du dort?).
Auch andere Gesellschaften bieten dies an und ALLE erhöhen den Beitrag, wenn es mehr Risikokilometer im Jahr gibt.
VG René
Hallo René,
nein, ich arbeite nicht bei der Allianz. Wie kommst Du darauf?
Und warum soll man für „Restkilometer“ Beiträge zahlen? Die müsste man eben - eventuell, das wäre ja meine Frage - zurückbekommen.
Und was meinst Du mit „Risiko = Beitrag!“? Aus Deiner Antwort bin ich leider nicht ganz schlau geworden…
Hallo T1000,
Und warum soll man für „Restkilometer“ Beiträge zahlen? Die
müsste man eben - eventuell, das wäre ja meine Frage -
zurückbekommen.
Es gibt tatsächlich Versicherer, die bei einer (deutlichen) Unterschreitung der ehemals angegebenen Fahrleistung die Beiträge erstatten (ich muss allerdings gestehen, dass mir nicht bekannt ist, dass die Allianz hierzu gehört).
Schau einmal in deine Versicherungsbedingungen unter dem Begriff „Änderung der Angaben zu Tarifmerkmalen“ nach. Wenn dort eine rückwirkende Neuberechnung geregelt ist, kannst du diese natürlich auch in Anspruch nehmen.
Falls nicht, liegt es im freiwilligen Ermessen des Versicherers, ob er dir eine Erstattung gewährt.
Realistisch betrachtet, muss man hier aber gleich vor allzu großen Erwartungen warnen: der Versicherer hat ja aufgrund der Kundenangaben einen Beitrag kalkuliert und auch für das gesamte Risiko (hier: gesamte Fahrleistung) Schutz geboten. Dass der Kunde diesen Umfang nicht komplett genutzt hat, dafür kann der Versicherer nichts. Entsprechend wenig motiviert wird er sein, einmal erhaltene Beiträge wieder zu erstatten.
Das ist in etwa mit einem Besuch im Restaurant zu vergleichen: Wenn ich mein Schnitzel nur zu 3/4 verputze, weil ich keinen Hunger mehr habe, kann ich auch schlecht vom Wirt verlangen, die Rechnung zu kürzen.
Ganz davon abgesehen, ist eine entsprechende Regelung entweder nur schwer praktikabel zu überprüfen oder der Versicherer rechnet bereits vorab damit, dass er in etlichen Fällen „über den Leisten gezogen“ wird. In beiden Fällen wird er den finanziellen Aufwand bereits in seine Grundprämie einpreisen.
Soll heißen: Sobald eine solche Regelung zur Beitragserstattung gilt, wird Dich der Versicherer von Anfang an etwas mehr bezahlen lassen, um sein finanzielles Risiko (nämlich Beiträge zu Recht oder zu Unrecht erstatten zu müssen) abzufedern.
Da sollte man im Vorfeld ruhig einmal diese Beiträge denen vergleichbarer Versicherer OHNE Rückerstattung gegenüberstellen (oder sich diesen Aufwand gleich ganz schenken ).
Viele Grüße
Loroth
Hallo Loroth,
danke für die ausführliche Antwort!
Dass die Beiträge erstattet werden, das ist unstrittig: Es wurde mir von der Allianz in Aussicht gestellt. Allerdings bin ich mir eben nicht sicher, ob das auch gilt, wenn ich im nächsten Jahr nicht mehr bei der Allianz versichert bin, daher meine Frage nach Pflicht oder Freiwilligkeit
In die Versicherungsbedingungen habe ich bereits geschaut, da aber nichts konkretes gefunden, außer einer Aussage, die ich so verstehr, als dass die Allianz etwas nachfordern kann, wenn man die angegebene Fahrleistung überschreitet.
Hallo nochmal, Terminator,
Dass die Beiträge erstattet werden, das ist unstrittig: Es
wurde mir von der Allianz in Aussicht gestellt. Allerdings bin
ich mir eben nicht sicher, ob das auch gilt, wenn ich im
nächsten Jahr nicht mehr bei der Allianz versichert bin, daher
meine Frage nach Pflicht oder Freiwilligkeit
wie gesagt: Die Bedingungswerke und Tarifbestimmungen sind für die Versicherung das, was das Gebetbuch für den Pabst ist.
Daher müsste da auch entsprechendes geregelt sein.
Darf ich mal fragen, wer genau die Zusage erteilt hat (Vertreter, Call Center, Filialdirektion, etc.) bzw. auf welche Art und Weise (mündlich, schriftlich, etc.)?
Deine Antwort könnte (!!) Rückschlüsse zulassen…
In die Versicherungsbedingungen habe ich bereits geschaut, da
aber nichts konkretes gefunden, außer einer Aussage, die ich
so verstehr, als dass die Allianz etwas nachfordern kann, wenn
man die angegebene Fahrleistung überschreitet.
Das ist absolut üblich; das haben alle: Wenn du MEHR als vereinbart fährst, möchte der Versicherer daran natürlich teilhaben.
Übrigens: Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Höhe der Vertragsstrafe, wenn Du nicht wie vereinbart eine höhere Fahrleistung nachmeldest, sondern die Überschreitung erst z.B. bei einem Schaden auffällt.
Da kann´s bei manchen Versicherern aber richtig teuer werden…
Ach ja, eins noch: Mir ist - bis auf den Bereich des qualifizierten Flottengeschäfts - kein Bereich in den Kfz-Versicherungen bekannt, in dem in Bezug auf Leistungen, Beiträge, etc. danach unterschieden wird, ob der Vertrag im Folgejahr noch besteht oder nicht.
Soll heißen: Bedingungen gelten während der gesamten Vertragsdauer uneingeschränkt. Sie ändern sich nicht, wenn der Vertrag zukünftig nicht mehr fortgeführt wird.
Von daher hast Du auch bei einer Kündigung gute Aussichten, Deine Rückerstattung zu erhalten - WENN es so vereinbart ist. Aber das hatten wir ja schon…
Viele Grüße
Loroth