Rückerstattung € 10,- bei Arztbesuch

Hallo Experten,

für meine Frage finde ich nicht das richtige Brett, dieses scheint meiner Frage am nächsten zu kommen.

Hier der Sachverhalt:

Meine Frau (versichert bei Ersatzkasse) suchte am Montag dieser Woche wegen einer Verletzung am Finger einen Chirurgen auf. Sie hatte keine Überweisung, weil ihr behandelnder Hausarzt (bei dem sie bereits ihre € 10,- für das laufende Quartal bezahlt hatte) weiter entfernt sitzt und es sich um einen Notfall handelte. Die Helferin des Chirurgen teilte meiner Frau mit, dass sie die Überweisung innerhalb einer Woche nachreichen könne und dann die € 10,- (die man meiner Frau abnahm) zurück bekäme.

Gestern, am Mittwoch, wollte ich gegen 12.00 Uhr die Überweisung gegen die gezahlten € 10,- bei der chirurgischen Praxis eintauschen. Man signalisierte mir, man habe noch kein Geld eingenommen und könne mir daher den Betrag nicht erstatten. Heute fuhr meine Frau gegen 12.00 Uhr wieder in die Praxis und erhielt dieselbe Antwort. Nachdem sie sich lautstark beschwerte, kam schließlich der Arzt hinzu und wies die Helferin an, das Geld aus der Schublade zu nehmen, in der sich augenscheinlich die gefüllte Kasse befand.

Meine Frage: Kann es sein, dass gegenüber Leuten, die sich nicht wehren (ältere Patienten, sprachlich weniger gewandte Personen) so etwas häufiger praktiziert wird und das Geld dann für andere Zwecke verwendet wird?

Die Krankenkasse teilt uns mit, dass es sich bei der Verfahrensweise des Chirurgen ohnehin um „Kulanz“ handele, weil er meine Frau behandelt hat, ohne dass die Überweisung vorlag.

Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist? Will nicht juristisch aktiv werden, möchte nur gern wissen, was eigentlich Sache ist.

Danke für Hinweise sagt

Burkhard

Hallo,
ja, es war eine „Kulanz“ seitens des Arztes.
Gruß
Czauderna