Rückerstattung Anzahlung

Hallo,

Jemand hat 2019 eine Unterkunft in Frankreich direkt bei einem französischem Unternehmen für Juli(!) 2020 gebucht und 500 Euro angezahlt. Nun ist der Buchende arbeitslos geworden. Der Buchende möchte seinen Urlaub nicht antreten. In den AGBs des Veranstalter steht:

„RÜCKZAHLUNG OHNE STORNIERUNGSGEBÜHR
Wir garantieren Ihnen die Rückzahlung der gesamten (An)Zahlung minus einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro, ohne Storno-Gebühr, bis zum Vortag Ihrer geplanten Ankunft wenn die Stornierung aus den folgenden schwerwiegenden Gründen erfolgt:
 Krankheit, Unfall, Todesfall der reservierenden Person, seines Lebens-/Ehepartners, seiner (Groß-)Eltern oder seiner Kinder/Enkel.
 Arbeitsplatzverlust der reservierenden Person oder seines Lebens-/Ehepartners.“

Auf einer Informationsseite zur Pandemie steht:
„Warum sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man immer noch auf der Website sieht, nicht mehr anwendbar?
Für alle Aufenthalte zwischen dem 01/05/2020 und dem 13/06/2020, die annulliert werden, gibt NOVA by Prairies einen Gutschein über die überwiesene Summe aus. Dieses Guthaben ist 18 Monate gültig, ab dem Stornierungsdatum. Es ermöglicht Ihnen, einen neuen Aufenthalt bei uns zu planen.
[…]
In diesem historisch einmaligen Zusammenhang hat die Französische Regierung außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen. Als Folge dessen haben diese Stornierungsbedingungen Vorrang gegenüber unseren normalen AGB (ordonnance n° 2020-315 vom 25. März 2020).“

Der Veranstalter verweigert die Rückzahlung und bietet einen Gutschein an, den der Buchende ablehnt. Wer hat hier Recht?

Grüße
Chris

Das Europarecht.
Das was auch schon der Deutschen Bundesregierung mitgeteilt hat, die deutsche „Gutschein“-Regelung widerspicht EU-Recht. Es muss auf Wunsch ausgezahlt werden.
Und da kann auch die französische Regierung nichts anderes veranlassen (falls das überhaupt geschehen sein sollte).

es wird Dir vermutlich leider nichts nützen. Du musst deine Forderung auch durchsetzen können. Suche Hilfe bei Verbraucherberatung etwa. Du wirst nicht der erste und der letzte Fall sein.

MfG
duck313

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