Ich habe mal eine kommunalrechtliche Frage, die ich gerade klären muss:
Ein Ortsratsmitglied hat seine Mitgliedschaft für drei Monate rückwirkend verloren durch Beschluss des Ortsrates, weil er einen Ortswechsel vorgenommen hat. Die für die drei Monate gezahlten Aufwandsentschädigungen wurden nun von ihm zurück gefordert. Ist das rechtmäßig, obwohl er erstens die drei Monate tätig war und zweitens ja auch die Entschädigung ohne Bewilligungsbescheid erhalten hat? Bzw. würde es etwas ändern, wenn ihm die Entschädigung per Bewilligungsbescheid zugesprochen worden wäre?
Ihm wurde ein Rückforderungsbescheid zugesandt – kann der vollstreckt werden?
aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung 3.12.2003
Ratsherr hat gezahlt (Seelze)
Der Seelzer Ratsherr XXX hat seine Schulden bei der Stadt beglichen. Er zahlte 1000 Euro an die Stadtkasse zurück, die er als Aufwandsentschädigungen bekommen hatte, ohne dafür jedoch aktiv zur Ratsarbeit beizutragen. XXX war vor zwei Jahren als Spitzenkandidat der XXX in den Kommunalwahlkampf gegangen. Wenige Monate nach seiner Wahl fehlte er jedoch unentschuldigt für etwa ein Jahr. Er gab dafür private Gründe an. Trotzdem kassierte er 124 Euro im Monat als Aufwandsentschädigung.
Mein Tipp: anscheinend sitzt jemand in der Verwaltung der Stadt Seelze (bei Hannover), der Ahnung von den Rechtsgrundlagen hat. Mal versuchen!
Grüße
Kira
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