Rückerstattung Ausbildungskosten?

Liebe Experten,

ich melde mich bei Ihnen, da ich irgendwie im Internet nichts wirklich Konkretes zu meinem Anliegen finden konnte.

Im Sommer diesen Jahres beende ich meine Ausbildung. Es handelte sich dabei um eine 3-jährige Berufsausbildung im Dualen System. Allerdings war ich Blockschüler, d.h. es kam mehrmals im Jahr zu Hotel- und Fahrtkosten, welcher mein Betrieb auch übernahm, sowie in den letzten drei Jahren zu außerschulichen Fortbildungsmaßnahmen, welche durchgeführt werden mussten, um an der Abschlussprüfung zugelassen zu werden (diese sog. überbetrieblichen Lehrunterweisungen waren begleitet von Lehrgangskosten, Übernachtungs- und Fahrtkosten!).

Ich sprach jetzt die Tage meinen Arbeitgeber an und fragte, ob wir in der nächsten Zeit mal ein Gespräch führen könnten, so zusammen setzen halt und bereden wegen „nach der Ausbildung“. Er meinte daraufhin, dass er mich gerne übernehmen würde. Ich antwortete dann, dass ich auch bleiben würde, aber nicht für immer.
(Sie müssen wissen, dass ich eine Fernbeziehung führe und so langsam mal mit dem Gedanken spiele, meine Sachen zu packen und halt zu meinem Partner zu ziehen. Mein Arbeitgeber weiß von dieser Beziehung auch schon seit längerem)
Auf jeden Fall meinte er dann auf einmal im Verlauf dieses kurzen Gesprächs, das dann evenutell die Überlegung im Raum stände, die verursachten Betriebskosten durch Unterkunft, Fahrtkosten, Lehrgänge, von mir zumindest zum Teil wieder zurück zu fordern. Er meinte zwar, dass man Reisende natürlich auch nicht aufhalten kann, doch gerade deshalb wäre evtl. so eine Überlegung denkbar…

Ich bin jetzt ein wenig verunsichert…Darf mein Arbeitgeber das überhaupt? Ich habe mir genau den Ausbildungsvertrag durchgelesen und da steht nichts darin, dass ich nach der Ausbildung so und so viele Jahre im Betrieb bleiben oder Kostenerstattung leisten muss, wenn ich gehe.
Des Weiteren war es doch meinem Arbeitgeber klar, als sie mich vor 3 Jahren einstellten, dass die Kosten durch mich auf sie zukommen und ich kann doch jetzt dafür nicht in die Verantwortung genommen werden…
Des Weiteren plane ich ja auch noch gar nicht jetzt direkt zu gehen, sondern frühestens zum Jahreswechsel, doch, und das hab ich auch betont!, richte ich mich da nach meinem Betrieb. Wenn es denen im Augenblick nicht „passt“ oder noch kein Ersatz für mich gefunden wurde, etc. dann verländert sich mein Bleiben selbstredend, bis hin zu einem Jahr, doch länger möchte ich einfach auch keine Fernbeziehung mehr führen…

Daher jetzt die Frage: Kann mein Chef das fordern oder hätte das dann damals im Vertrag geregelt werden müssen?
Kann ich ihm ggf. ein Angebot unterbreiten, wenn er das fordern darf oder könnten Sie mir einige Ratschläge geben, wie ich jetzt da am Besten verfahre?

Vielen Dank und Grüße
Parapluesch

Ich möchte nichts Falsches sagen, deshalb würde ich auf jeden Fall weiter recherchieren. Mir ist es absolut nicht bekannt, das man Ausbildungskosten zurückverlangen kann, sobald das nicht vertraglich geregelt wurde.
Sicher versucht das Unternehmen mit allen Tricks zu arbeiten aber ich kann nicht sagen ob das rechtens ist.Aus diesem Grunde würde ich irgendwie im Arbeitsrecht forschen. Notfalls sogar eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Sorry, darauf habe ich keine Antwort.