Rückerstattung bei ALG II wegen Lohnverzug des AG?

Hallo, ich beziehe ALG II.In Februar habe ich ein Arbeit in Gastronomie aufgenommen. Habe bereits bis 11.03 diese tätigkeit ausgeübt.Der Arbeitgeber hat alle meine Unterlagen zu Anmeldung (Sozialversicherungsausweis, Ausweiskopie, Lohnsteuerkarte)bekommen.Er sollte mich auch sofort Anmelden. Wir haben eine Wöchentliche Auszahlung vereibart.Leider habe ich früh erkannt,das mein Arbeitgeber ein Betrüger ist und schon viele Leute vor mir gegangen sind auf Grund seine unkorrekte Verhalten wegen bezahlung. Er hat sich nicht an die Absprache gehalten ,es gabt keiner wöchentliche auszahlung und mein Lohn für Februar und März habe ich nur anteilig bekommen.Da er mir mein Lohn nicht gezahlt hat habe ich am 11.03 meine Arbeits außerordentlich fristlos gekündig.Ich habe ihm per Einschreiben ein Mahnungszugeschickt mit der frist von 10 Tagen und mit den Hinweis falls er den Betrag bis daher nicht auf meine Konto überweist siehe ich mich gezwungen eine Klage gegen ihm einzureichen. Daraufhin bekamm ich antwort von ihm per SMS das „um mir überhaupt einen Lohn zu Überweisen,müsste ich dich anmelden.Das geht aber nur wenn ich auch Unterlagen von dir bekomme“.
Meiner frage ist hat der Arbeitsgeber nicht das Pflicht der AN von ersten Tag an anzumelden? Ich weißt auch nicht wie kann ich das der JobCenter erzählen? Habe entwieder ein Lohnabrechnung oder Anmeldung von mein AG bekommen.Falls er mir doch zahlt mit den frist von 10 Tagen werde ich auch sofort den JobCenter informieren wegen Rückerstattung,das ist klar. Bekomme ich dann trotzdem eine sperre von JobCenter,weil ich vorhier nicht angemeldet war? Vielleicht kann mir jemand helfen, bitte ich weiß nicht mehr weiter.
Danke in voraus,lg Jo

Hallo Jo,

deine Lage ist wirklich ziemlich Mieslich.
Ich hätte da ein paar Fragen vor ab, die dir auch später was nützen würden.
Hast du auch monatlich bzw. wöchentlich einen Lohnzettel bekommen?
Weil der Arbeitsgeber muss ja auch Steuern und deine Krankenversicherung
Zahlen!
Du müsstest auch einen Arbeitsvertrag haben, wo festgelegt wird wie viel und wann
Gezahlt wird.

Ist schon ziemlich blöd, aber wenn du Kontoauszüge hast wo das Geld rauf gegangen
ist hast du gute Chancen.
Doch wenn du das Geld Bar auf die Hand brkommen hast, ist das mehr oder weniger
schwarz Arbeit.

Normaler Weise muss sich der Arbeitsgeber um den Papierkram inkl. Anmeldung kümmern, in sofern du alle benötigten Unterlagen bereit gestellt hast.

Das JobCenter bzw. ALG II müsste dir trotzdem Geld zum Überleben bzw. Überbrückungsgeld zahlen.
Kann aber wie gesagt so kommen wie du gesagt hast, dass das Geld zurück gezahlt
werden musst falls du überhaupt was von den bekommst.
Sonst bleibt dir der Gang zum Anwalt und vor Gericht leider nicht erspart.

Du kannst aber nichts dagegen machen, wenn dir der Arbeitsgeber keinen Lohn zahlt.
Wenn dieses nicht die Höhe von 2 Netto Löhne übersteigt.
Aber du hast ja jetzt fristlos gekündigt, das heißt das er alle Leistungen in Form von Geld für alle erbrachten Leistungen heraus geben muss.
Doch dafür musst du Ihn eine Frist von mindestens 14 Tagen setzen, am besten noch 1 Monat.
Falls er dann nicht reagiert, bleibt nur noch der Anwalt übrig.

Und zum JobCenter, sei dort lieber erlich und erzähle alles so wie es passiert ist.
Die reizen dir schon nicht den Kopf ab, kann ja jeden mal passieren…ist ja nicht deine Schuld =)

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und vielleicht hälst du mich ja auch auf den Laufenden, würde mich freuen.

LG David

dein problem ist enorm,das heißt du solltest dir schnellst möglichst professionelle hilfe suchen.
je mehr zeit du verstreichen lässt,um so später bekommst du geld vom amt das dir zum leben fehlt.
zu den ämtern:die pochen erstmal darauf du hast ja
selbst gekündigt,also sperre.die umstände übersteigen meißt den horizont der herrschaften.also ich rate dir dringenst,suche hilfe an der richtigen stelle.