Rückerstattung bei Einkommenssteuererklärung

Hallo allerseits,
kann es eigentlich sein, dass man bei einer Einkommenssteuererklärung lediglich einen sehr kleinen (einstelligen) €-Betrag zurückerstattet bekommt? Allein die Werbungskostenpauschale von 920€ müsste doch schon zu einer deutlich höheren Erstattung führen, oder? Und wenn man dann noch eine Gehaltserhöhung im letzten Quartal berücksichtigt, müsste die Erstattung doch nochmal höher ausfallen, denn die Steuern, die dann im letzten Quartal eingezogen wurden, sind doch auf der Grundlage berechnet gewesen, dass dieses erhöhte Monatsgehalt über das ganze Jahr gezahlt worden wäre!? Oder liegt hier ein grober Denkfehler vor?

Vielen Dank!
Solari

Servus,

kann es eigentlich sein, dass man bei einer
Einkommenssteuererklärung lediglich einen sehr kleinen
(einstelligen) €-Betrag zurückerstattet bekommt?

Ja. Es kann, je nach Konstellation, auch zu Nachzahlungen kommen (selten).

Allein die
Werbungskostenpauschale von 920€ müsste doch schon zu einer
deutlich höheren Erstattung führen, oder?

Nein, die ist im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Und wenn man dann
noch eine Gehaltserhöhung im letzten Quartal berücksichtigt,
müsste die Erstattung doch nochmal höher ausfallen,

falls kein Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen wurde. Das kann man leicht an der Dezember-Abrechnung sehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
danke für die schnelle Antwort!

Gruß
Solari

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