Rückerstattung bei Mangel -nur Gutschein?

Frau M hat sich letzten Dezember in einer Boutique für die letzte Ballsaison ein sehr teures Ballkleid gekauft. Sie hatte es an zwei Bällen an und jedesmal ist es am Saum gerissen. Beim ersten Mal hat die Boutique es noch auf eigene Kosten genäht. Beim zweiten Mal meinte die Verkäuferin jedoch, das wäre ein Mangel am Kleid denn der Stoff wäre zu dünn, und sie müssten es zurücknehmen und beim Hersteller reklamieren. Sie hat Frau M jedoch nicht den Kaufpreis zurückerstattet sondern nur eine Gutschrift über den Wert des Kleides für ihr Geschäft gegeben. Frau M hat den erst mal angenommen, in dem Glauben, das wäre ok, weil sie das Kleid ja schließlich schon getragen hat.

Jetzt meine Frage: Hatte die Verkäuferin überhaupt das Recht, eine Gutschrift auszugeben? Könnte Frau M auch jetzt, nachdem sie den Gutschein schon angenommen hat, darauf bestehen, dass sie das Geld ausgezahlt bekommt? Wie ist das normalerweise, kann man das Geld verlangen, obwohl man die Ware schon benutzt hat, wenn man nichts für den Fehler kann?

Hallo,

der Käufer mut einen Gutschein nicht akzeptieren, doch wenn er diesen
akzeptiert hat, ist m.E. hier ein nachträglicher „Rücktritt“ von der Annahme des Gutscheines evtl. nicht mehr möglich.

Vielleicht kommt ja noch eine Meldung mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen/Urteilen.

Schönen Tag noch.