Rückerstattung beim Privatverkauf

Hallo zusammen!
Ich hab ein kleines Problem. Und zwar hab ich bei E-Bay eine Creme ersteigert, die ich seit langem oft benutz habe. Der Verkäufet gibt an, diese sei NEU und unbenutzt.
Fakt ist das Fläschen ist nicht mal zur Hälfte gefüllt. Und das andere ist,dass ich die Konsestenz und die Farbe der Creme kenne, dieses ist aber bei dem Produkt was ich erhalten hab ganz anders. Es ist zu erkennen dass dort zwei Cremes vermischt worden sind, eine gelbe und leicht rosane Creme. Ich kenne die Creme als leicht rosa-farbige, keine dickflüssige Creme. Hier werd ich besserem gelernt, denn die Farbe stimmt nicht, ist dickflüssig und nicht ganz befüllt.
Was soll ich machen, denn der Verkäufter gibt an Privatverkäufer zu sein und keine Rückerstattung und Garantie zu leisten (war bei der Produktbeschreibung so beschrieben). Außerdem hat er die PayPal-Zahlung nicht annehmen wollen (auch Produktbeschreibung) wo ich jetzt kein Käuferschutz habe. Was nun??? Welche Rechte habe ich als Käufer?

Hallo,

nur wenn der Verkäufer denn Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat, bestehen Ansprüche. Diese Tatsache muss aber der Käufer beweisen, was in der Praxis meist unmöglich ist.

Gruß

S.J.

Ich hab ein kleines Problem. Und zwar hab ich bei E-Bay eine
Creme ersteigert, die ich seit langem oft benutz habe. Der
Verkäufet gibt an, diese sei NEU und unbenutzt.

Fakt ist das Fläschen ist nicht mal zur Hälfte gefüllt. Und
das andere ist,dass ich die Konsestenz und die Farbe der Creme
kenne, dieses ist aber bei dem Produkt was ich erhalten hab
ganz anders. Es ist zu erkennen dass dort zwei Cremes
vermischt worden sind, eine gelbe und leicht rosane Creme. Ich
kenne die Creme als leicht rosa-farbige, keine dickflüssige
Creme. Hier werd ich besserem gelernt, denn die Farbe stimmt
nicht, ist dickflüssig und nicht ganz befüllt.

Was soll ich machen, denn der Verkäufter gibt an
Privatverkäufer zu sein und keine Rückerstattung und Garantie
zu leisten (war bei der Produktbeschreibung so beschrieben).
Außerdem hat er die PayPal-Zahlung nicht annehmen wollen (auch
Produktbeschreibung) wo ich jetzt kein Käuferschutz habe. Was
nun??? Welche Rechte habe ich als Käufer?

Hallo.

Ist ein Produkt anders als beschrieben, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Viel Glück
Peter

Vielen Dank! Glück kann ich gebrauchen, der Privatverkäufer behauptet, dass er das Produkt (Ist eine Creme, war wahrscheinlich nicht so klug von mir dies bei Ebay zu kaufen) so von der Firma erhalten hat.
Das Fläschchen ist halb leer, und er meint es sei vllt eine Montagsflasche. Er habe aber damit jetzt nichts mehr zu tun, ich soll das Fläschchen wegschmeißen, wenn ich ein Problem damit habe.
Ich benutzte die Produkte von der Firma schon sehr lange, noch nie hab ich ähnliches erfahren. Da es aber so teuer ist, dachte ich ich versuchs mal zu ersteigern. Das war wohl das erste und da letzte Mal.

Liebe Grüße
Olga

Hallo,

auf jeden Fall würde ich den Vorfall Ebay melden.

Peter