Ich lebe mit einer L-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. War in Deutschland einkaufen und wollte meine Ausfuhrbescheinigung zur Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer am Zoll abstempeln lassen. Der Beamte erklärte mir jedoch, dass dies nicht mit einer L-Bewilligung möglich sei, sondern erst ab B-Bewilligung.
Leider kann ich dazu im Gesetz nichts finden. Hat er Recht? Danke im Voraus!
leider kann ich auf diese Frage kein Antwort geben.
Tut mir leid, aber da bin ich auch überfragt.