Rückerstattung der Gebühren nach Insolvenz

Hallo,

folgende Fragen:
Können Gebühren eines Fernstudiums, die der Arbeitgeber komplett für den Arbeitnehmer übernommen hat, nach der Insolvenz des Arbeitgebers vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden? Auch wenn die Firma nicht mehr besteht? …und der Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Schule besteht?

Gruss

Hallo,

folgende Fragen:
Können Gebühren eines Fernstudiums, die der Arbeitgeber komplett für den Arbeitnehmer übernommen hat, nach der Insolvenz des Arbeitgebers vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden? Auch wenn die Firma nicht mehr besteht?

Das ist nicht relevant. Der Insolvenzverwalter handelt ja neben seiner Bezahlung für die Interessen der Gläubiger.

…und der Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Schule besteht?

Das ist möglich aber unter anderem davon ab, wann vor Insolvenzeröffnung gezahlt worden war und ob der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt von der drohenden Insolvenz wusste. http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__132.html Der nächste § könnte auch noch spannend sein und würde die Frist bis auf 10 Jahr vor Insolvenzerööfnung ausdehnen.
Ein Buchhalter hat da hinsichtlich des Wissens schlechtere Karten als ein Techniker.

Der Insolvenzverwalter wird das auf jeden Fall erstmal fordern, da er eben zunächst auch für sein Geld arbeitet. Und mancher läßt sich da vielleicht auch überrumpeln, weil solche Forderungen im Brustton der Überzeugung vorgetragen werden.
Letztlich wird das nur eine rechtskundige Person unter Kenntnis aller Deatails beantworten können.

Grüße