Rückerstattung der geleisteten Maklerprovision

Guten Tag,

ich brauche mal kurz einen Tipp wie ich bei folgendem Problem am besten Vorgehe:

Ich habe ein Haus besichtigt und auch reserviert, mit der festen Absicht das Haus zu kaufen.
Der Makler war nicht bei allen Gesprächen zu gegen, und hat den Eigentümer und mich die meisten Sachen auch selbst regeln lassen. Nun ist es aber leider so, dass der Eigentümer weder den Notarvertrag mit den vereinbarten Punkten unterschreiben möchte, noch Unterlagen aushändigt und zu guter Letzt auch noch das vereinbarte Badezimmer aus dem Haus ausgebaut hat. Nun wurde mir der ganze Spass zu bunt und ich habe nach einer Woche Stress und Streit mit dem Makler (der mir vorgeworfen hat nur Gründe zu suchen) den Notartermin abgesagt. Die vorgeleistete Reservierungskosten möchte ich nun unter diesen Umständen wieder haben und brauche hier einen Tipp wie ich das rechtlich durchsetzen kann.
Die Angaben im Expose sind auch völlig falsch, und der von mir beauftragte Architekt kann auch gern als Zeuge für alle Sachpunkte auftreten.

Hat jemand eine Idee, ob es eine Kammer, Innung oder Verband in NRW gibt, an den ich mich wenden kann?

Vielen Dank in Voraus

Der Makler war nicht bei allen Gesprächen zu gegen, und hat

Das ist auczh nicht seine Aufgabe.

den Eigentümer und mich die meisten Sachen auch selbst regeln lassen.

So muß es sein.

vorgeleistete Reservierungskosten möchte ich nun unter diesen
Umständen wieder haben

Das wird vermutlich nicht gehen. Der Makler hat das Objekt für Euch reserviert und dafür eine Gebühr erhalten. Dass der Verkäufer jetzt zickt, ist nicht das Problem des Maklers. Eine entsprechende Passage wird sicherlich in dem Maklervertrag vorhanden sein.

Hat jemand eine Idee, ob es eine Kammer, Innung oder Verband
in NRW gibt, an den ich mich wenden kann?

Weswegen ? Dem Makler kannst Du keinen Vorwurf machen, der hat seinen Job getan. Auch falsche Angaben im Exposé muß er sich nicht zurechnen lassen, denn er muß sich auf das verlassen, was der Verkäufer ihm sagt. Außerdem hat der Käufer Gelegenheit das Exposé mit der Wirklichkeit zu vergleichen.

also, mein Architekt sagt mir etwas ganz anderes:

Durch die Fehlerhaften Angaben im Expose hat der Makler falsche Angaben zum Wert der Immobilie gemacht. Es wird ein nicht genehmigter Wintergarten aufgeführt OBWOHL der Makler weiss, dass KEINE genehmigung vorliegt. Dies ist sowohl versicherungstechnisch nicht in Ordnung, als auch grob falsch, da so eine Wertsteigerung der Immobilie erfolgt für eine nicht „heilenden rechtsbestand“ (juristendeutsch :smile:)

mir geht es darum, dass ich a) mein geld wieder bekommen habe, da eine Provision eigentlich nur fällig wird, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird. (das war schon illegal - die info habe ich von einem anderen Makler)
b) bin ich nicht für das geplatzte Geschäft verantwortlich sondern der Eigentümer

IN meinem Vertrag steht wenn der Eigentümer streitk bekomme ich mein Geld zurück- nur streitk er nicht, sondern will mich über den Tisch ziehen :smile:

Nun ja, gibt es sowas wie eine Innung an die man sich wenden kann?

Übrigens sind deine Aussagen falsch bezüglich der Rolle des Maklers, ein Makler kassiert nur Provision für Vermittlung und beraten etc. Wenn ein Makler sich komplett aus allem raushält hat er keinen Anspruch, er hat mir selbst zugegeben, dass er viele Fehler gemacht hat. Nur zurück zahlen will er nicht

Übrigens sind deine Aussagen falsch bezüglich der Rolle des
Maklers, ein Makler kassiert nur Provision für Vermittlung und
beraten etc. Wenn ein Makler sich komplett aus allem raushält
hat er keinen Anspruch

Das ist nicht richrig - allein dadurch, daß der Kontakt zum Eigentümer hergerstellt wird, hat der Makler meines Wissens Anspruch auf Provision - vorausgesetzt natürlich, es kommt wirklich zum Verkauf. Was hier aber nicht der Fall ist. Ein guter Makler würde den Verkauf begleiten, aber auf die Privision hat das meines Wissens keine Auswirkung.

Kommt kein Kaufvertrag zustande, kann meines Wissens der Makler auch keine Provision verlangen. Zu prüfen wäre allerdings, ob nicht in der Reservierungsvereinbarung auch eine Provision für die Reservierung festgelegt wurde.

Gruß,
Max

ich habe einfach mal einen anderen Makler gefragt.

Es ist absolut illegal und unüblich Geld vor Abschluss eines Kaufvertrages zu verlangen. Also wenn jemanden sowas angeboten wird FINGER weg.
Ich muss mir wohl einen Anwalt nehmen, wenn er nicht zurück überweist (ich hab eine Frist von einer Woche einräumen müssen).

Wenn der Makler das IVD Zeichen in seinem Expose etc angibt kann man ihn auch der IVD melden. Hier die Eckdaten

Immobilienverband Deutschlad - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Telefon 0 30 / 27 57 26 - 0
Telefax 0 30 / 27 57 26 - 49
eMail [email protected]

Ich hab denen jetzt mal eine Email geschrieben und den ganzen Sachverhalt geschildert. Mal sehen was zurück kommt

Moin,

Du kriegst vom Makler eine Adresse genannt und kaufst das Haus.

Mehr getan, als die Adresse zu geben hat der Makler nicht.

Damit hat er bereits seinen Job getan und muß dafür auch sein Geld kriegen.

Alles andere ist ein (kostenloser) Service seinerseits.

Man kann das gut finden oder nicht, aber er bekäme vor jedem deutschen Gericht recht.

Gandalf