Hallo
Daraufhin hat er ein Einschreiben mit Rückschein erhalten, dies nachholen, das heute zurückkam, da laut Post der „Empfänger nicht zu ermitteln“ sei, obwohl der laut Aussage des Einwohnermeldeamtes dort noch wohnt.
Dann würde ich erstmal davon ausgehen, dass es vielleicht ein Aushilfspostbote war, der die Adresse nicht gefunden hat, oder irgendwas bei der Sortierung schiefgelaufen ist, und noch einen weiteren Brief schreiben, aber besser per Einwurfeinschreiben.
Denn erstens ist das billiger, und zweitens gilt dieser Brief auch dann als angekommen, wenn er in den Briefkasten geworfen wurde. Ein Einschreiben wird ja benachrichtigt, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, und das gilt erst dann als angekommen, wenn derjenige es von der Post abholt.
Wenn das auch nicht klappt, würde ich mich bei der Post erkundigen, ob ich als Privatperson auch eine Postzustellungsurkunde verschicken kann. Ich glaube eigentlich ja.
Oder man geht zum Gericht und lässt ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zuschicken. Die suchen ihn dann auch, wenn er an der Adresse nicht aufzufinden ist,m und zwar letzten Endes auf seine Kosten - falls er nicht völlig verarmt sein sollte.
Viele Grüße