Rückerstattung der Mitnebenkosten

Hallo zusammen,

man stelle sich bitte vor: Ein Vermieter hält sich nicht daran, Mietnebenkosten zurückzuzahlen, was er im Übergabeprotokoll unterschrieben hat und dies bereits bis zum 31.05.2013 zu tun.

Daraufhin hat er ein Einschreiben mit Rückschein erhalten, dies nachholen, das heute zurückkam, da laut Post der „Empfänger nicht zu ermitteln“ sei, obwohl der laut Aussage des Einwohnermeldeamtes dort noch wohnt.

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, dass der Ex-Mieter zu seinem Recht bzw. dem Geld kommt?

Vielen Dank für Eure Mühe!

LG
Michael

Hallo

Daraufhin hat er ein Einschreiben mit Rückschein erhalten, dies nachholen, das heute zurückkam, da laut Post der „Empfänger nicht zu ermitteln“ sei, obwohl der laut Aussage des Einwohnermeldeamtes dort noch wohnt.

Dann würde ich erstmal davon ausgehen, dass es vielleicht ein Aushilfspostbote war, der die Adresse nicht gefunden hat, oder irgendwas bei der Sortierung schiefgelaufen ist, und noch einen weiteren Brief schreiben, aber besser per Einwurfeinschreiben.

Denn erstens ist das billiger, und zweitens gilt dieser Brief auch dann als angekommen, wenn er in den Briefkasten geworfen wurde. Ein Einschreiben wird ja benachrichtigt, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, und das gilt erst dann als angekommen, wenn derjenige es von der Post abholt.

Wenn das auch nicht klappt, würde ich mich bei der Post erkundigen, ob ich als Privatperson auch eine Postzustellungsurkunde verschicken kann. Ich glaube eigentlich ja.

Oder man geht zum Gericht und lässt ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zuschicken. Die suchen ihn dann auch, wenn er an der Adresse nicht aufzufinden ist,m und zwar letzten Endes auf seine Kosten - falls er nicht völlig verarmt sein sollte.

Viele Grüße

Wenn das auch nicht klappt, würde ich mich bei der Post
erkundigen, ob ich als Privatperson auch eine
Postzustellungsurkunde verschicken kann. Ich glaube eigentlich
ja.

Ich weiss: nein

Oder man geht zum Gericht und lässt ihm einen gerichtlichen
Mahnbescheid zuschicken. Die suchen ihn dann auch, wenn er an
der Adresse nicht aufzufinden ist,m und zwar letzten Endes auf
seine Kosten - falls er nicht völlig verarmt sein sollte.

Du verschickst nicht wirklich viele Mahnbescheide?

vnA

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Wenn alles so klar ist, warum gehst du nicht zum Anwalt?
Ansonsten kann man Briefe über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Der schickt sie dann aber meist mit Zustellungsurkunde mit der Post.
Weder der noch das Gericht bei einem Mahnbescheid, ermitteln eine Adresse wenn die Sendung sich nicht zustellen lässt.

Selst wenn das Einwohnermeldeamt schreibt, dass die Person noch dort wohnt, muss das ja nicht stimmen, oder? Hier ist also der Mieter gefordert, festzustellen, ob die Adressangabe für diese Person zutreffend ist.

Denn ohne ladungsfähige Anschrift ist kein Mahnbescheid, keine Klage möglich.

Hallo,:

Daraufhin hat er ein Einschreiben mit Rückschein erhalten,
dies nachholen, das heute zurückkam, da laut Post der
„Empfänger nicht zu ermitteln“ sei, obwohl der laut Aussage
des Einwohnermeldeamtes dort noch wohnt.

Eine Auskunft vom Einwohneramt kann immer nur lauten: Person ist noch gemeldet in…!
Dies ist keine Garantie, dass die Person auch noch dort wohnt, denn viele Personen kommen ihrer Meldepflicht nicht nach.

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, dass der Ex-Mieter
zu seinem Recht bzw. dem Geld kommt?

Beim Einwohneramt kann man auch ein Ermittlungsersuchen beantragen. Man gibt an, dass die Post nicht mehr zustellbar ist und der Ermittlungsdienst (falls es ihn in dieser Stadt/Gemeinde gibt, falls nicht leitet die Meldebehörde auch zuständigkeitshalber an die Polizei weiter - je nachdem wie es in dem Ort Sitte ist) geht vor Ort und fragt nach der Person. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses kann man dann die neue Adresse erfahren (falls nicht ein „unbekannt verzogen“ herauskommt).
Die Beauftragung eines Ermittlungsersuchens ist vorwiegend gebührenpflichtig.

Dann kann man ja an die neue Adresse wieder versuchen den Brief zustellen zu lassen.

Viel Gruß von Tara

Hallo,

was bedeutet: „Du verschickst nicht wirklich viele Mahnbescheide“?

Grüße
Michael

Dass ein Mahnbescheid gnadenlos kostenpflichtig zurückgeschickt wird, wenn die Adresse nicht stimmt. Das Gericht sucht keine Adressen.

vnA

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Hallo

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, dass der Ex-Mieter zu seinem Recht bzw. dem Geld kommt?

Um auf diese Frage zu antworten: Zahlungsklage oder gerichtliches Mahnverfahren

Voraussetzung für beides ist das Bekanntsein einer ladungsfähige Anschrift.
Dazu müsste man sich z.B. einfach mal vor Ort vergewissern, dass unter der Meldeanschrift ein ordnungsgemäß beschrifteter Briefkasten existiert.

Grüsse Rudi