Rueckerstattung der MWST fuer Entwicklungshilfe

Freunde bringen uns ein Elektroteil von Deutschland nach Suedafrika per Flieger mit. Es wird per Post zu einer deutschen Adresse geschickt und geht weiter zu uns.
Hier ein paar Fragen:
Wie und wo bekomme ich die Mehrwertsteuer zurueck?
Muss der Verkaeufer evtl. schon etwas ausfuellen?
Was sollte man auf jeden Fall vermeiden?
Ganz herzlichen Dank fuer die Hilfe.
M.

Hallo,

das wird wohl eine Nullnummer! Sind die Freunde Südafrikaner?
Wenn ja, dann können Sie am Flughafen den Kaufbeleg vorlegen und sich vom Zoll bestätigen lassen, dass die Ware ausgeführt wird mit FLug…!
Vorher sollte man im Geschäft bekannt geben, dass die Ware gen Afrika verbracht wird, damit von dort die entsprechenden Schritte eingeleitet werden.
Sollten die Freunde jedoch Deutsche sein, dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die Mehrwertsteuer gezahlt werden muss und es keine Erstattung geben wird. Das gibt es nämlich nicht für Privatpersonen. Die Ausfuhr muss dann durch den Verkäufer erfolgen, denn die sind zum Vorsteuerabzug berechtigt und aus dem Grund können die auch die Mehrwehrtsteuer wiederbekommen.
LG

Hallo,
Danke fuer die Antwort.
Nein sie sind Deutsche. :frowning:
Um Versandtkosten zu ersparen wird die Ware zu meinen bekannten gesandt, die es dann kostenlos mit nach Suedafrika mitbringen.
Wir als Organisation haben jedoch einen Sitz in Suedafrika als auch Partnerorganisationen in Deutschland.
Ist es moeglich die Rechnung auf unsere Organisation in Suedafrika aus zu stellen und dann einen Nachweiss vom Zoll zu bekommen, was den Ausfuhr bestaetigt. Die koennte ich dann evtl. dem Verkauefer vorlegen um die Ust. zurueck zu bekommen?

M

Hallo,
das ist alles nicht so einfach!!
Wenn Sie eine Umsatzsteueridentnummer haben, dann können Sie doch eine Rechnung ausstellen, die für einen Empfänger in Südafrika bestimmt ist. Sollte der Warenwert unter 1000 Euro sein, muss auch kein Ausfuhrbegleitdokument ausgestellt werden. Hier würde ich dann zum Zoll gehen und die Ware gestellen und um Bestätigung bitten, dass die Ware exportiert wurde. Natürlich müssen dann die Tickets und so vorgelegt werden. Hier sollten die Bekannten beim Zoll des Abflughafens anrufen, um die genauen Formalitäten zu erfragen.
Meistens hat jede Dienststelle eine andere Vorgehensweise.
Sollte der Warenwert über 1000 Euro sein, dann muss ein ABD ausgestellt werden, allerdings nur dann,wenn der Ausführer eine Firma ist. Privatpersonen bekommen bekanntlich die Umsatzsteuer nicht wieder.
Alles nicht so einfach!!!
Hoffe ich konnte jetzt ein wenig helfen. Am besten immer beim Zoll anrufen und dort nachfragen.
LG

Danke,
was sehr hilfreich. habe den zoll kurz angerufen und mich bei ihnen erkundigt.
lg aus suedafrika.
m