Habe ein gerät im Aril 2010 Gekauft erste Reparatur 8 wochen später dauer 6 wochen . Zweite reparatur im April 2011 dauer 6 wochen , gerät am 08.06 aus der reparatur geholt neuern defekt am 10.06 festgestellt . Habe ich ein recht auf die erstattung des kaufpreißes
Hallo,
man kann die Kaufpreiserstattung verlangen, allerdings kann der Verkäufer diesen unter bestimmten Umständen ablehnen. Es kommt darauf an was für ein Gerät und was am Gerät defekt ist. Sollte der Verkäufer es ablehnen den Kaufpreis zu erstatten, sollte man versuchen sich anders zu einigen.Zum Beispiel Austausch in ein Neugerät oder Verrechnung des Kaufpreises bei einem anderen Kauf. Sollte man sich nicht einigen, muß man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Hier ist der Ausgang allerdings ungewiss, da das Gesetz sehr schwammig ist.
Viel Glück