Rückerstattung Eigenanteil GKV

Hallo,

wo ist gestzlich geregelt, dass Krankenkassen Originalbelege verlangen können, um zuviel gezahlte Beträge erstattet zu bekommen.

D.h. Worauf kann sich eine KK berufen, wenn sie die Erstattung eines Eigenanteils mangels Originalbelg ablehnt?

TM

Hallo,

dazu eine Gegenfrage (bevor ich mich auf die Rechtsgrundlagensuche begebe).
Was spricht dagegen der Krankenkasse den Originalbeleg zu geben um
die gesamte Zuzahlung zurück zu bekommen. Was will der Versicherte mit dem Originalbeleg anfangen ???
Denkbar wäre folgende Möglichkeiten - Er will es einfach, weil der
das Original gerne selbst aufbewahren will oder er benötigt den
Beleg noch für andere Institutionen wie z.B. Zusatzversicherungen oder das Finanzamt.
Bei ersterem fällt mir nix dazu ein - da sag ich einfach mal
ohne Rechtsgrundlage - wenn er Geld haben will dann Original oder
kein Geld.
Bei der zweiten Variante könnte es doch möglich sein, das für einen
Beleg über 5,00 € Zuzahlung eine Gesamterstattung durch Kasse, zusatzversicherung und evtl. auch noch Finanzamt von 7,50 € rauskommt,
was natürlich niemand will und durch den Weg Original an Krankenkasse
und (bestätigte) Kopien an die anderen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Was spricht dagegen der Krankenkasse den Originalbeleg zu
geben

nehmen wir an, es handelt sich um einen Betreuerwechsel und der neue Betreuer hat keine vollständigen Unterlagen bekommen.

Daher hat er bei der betreffenden Firma (Sondennahrung) eine Liste aller Rechnungen über den Eigenanteil beantragt. Diese sendete dann die Kopien der Rechnungen, auf denen vermerkt wurde, dass die Rechnung bereits bezahlt ist.

Reichen diese Infos, um von dir die rechtlichen Hintergründe genannt zu bekommen, oder musst du noch was spezielles wissen. Mehr fällt mir leider nicht ein.

Danke TM

Hallo,
zunächst mal vielen Dank für die Antwort.
Zuerst die Rechtslage - ja, das hätte ich nicht gedacht - ich finde
zwar in allen möglichen Veröffentlichungen (auch in unserem Hause)
immer die Aussage das Originalunterlagen benötigt werden aber bisher nirgendwo einen definitiven Hinweis auf eine Rechtsgrundlage.
Es wird da einmal auf das BVA (Bundesversicherungsamt) verwiesen und zum anderen über Finanzvorschriften in der Sozialversicherung, aber konkret kann ich bisher keinen Erfolg melden.
Konkret zum geschilderten Fall - natürlich ist es für die Kasse möglich
wenn Originalbelege vorgelegt werden diese wieder zurückzugeben
und sich dann mit den Kopien zu begnügen, was in diesem Falle auch
wirklich kein Problem darstellen sollte.
Wenn uns aber beispielsweise jemand Zuzahlungsbelege als Fotokopie und dazu ggf. sogar noch ohne Namensnennung einreicht dann akzeptieren wir das nicht, wie andere Kassen auch.
Ansonsten - Verhandlungssache - man mus nur reden miteinander.
Gruß
Czauderna

Hallo,

zunächst mal vielen Dank für die Antwort.

Ich habe zu danken! Du doch nicht, aber danke für dein Danke
*lach*

Zuerst die Rechtslage - ja, das hätte ich nicht gedacht -
ich finde
zwar in allen möglichen Veröffentlichungen (auch in unserem
Hause)
immer die Aussage das Originalunterlagen benötigt werden aber
bisher nirgendwo einen definitiven Hinweis auf eine
Rechtsgrundlage.

Frau X konnte sie auch niemand nennen und meine Recherchen ergaben auch nichts. Aber das will ja nicht unbedingt was heißen.

Es wird da einmal auf das BVA (Bundesversicherungsamt)

Das sagte der MA auch, dass es eine Vorgabe des BVA wäre und der MA bei der Prüfung Ärger bekäme, wenn er Kopien akzeptiere.

Konkret zum geschilderten Fall - natürlich ist es für die
Kasse möglich
wenn Originalbelege vorgelegt werden diese wieder
zurückzugeben
und sich dann mit den Kopien zu begnügen, was in diesem Falle
auch
wirklich kein Problem darstellen sollte.

Sehe ich auch so, zumal ein rechtlicher Betreuer kein Motiv hat, die KK zu betrügen. Im Gegenteil, er wird nicht riskieren sich strafbar zu machen, zumal es ja nicht einmal zu seinem eigenen finanziellen Vorteil wäre und er strengen gerichtlichen Kontrollen unterliegt.

Ansonsten - Verhandlungssache - man mus nur reden
miteinander.

Der MA war wohl nicht bereit Kulanz zu üben. Trotz Bemühungen den Sachverhalt darzustellen.

Fr. X unterstellte ihm insgeheim, dass es ihm zu viel Aufwand ist.
Fr. X argumentierte, dass doch die bisherigen Erstattungen erfasst sein müssten und durch Datenabgleich leicht ersichtlich ist, ob doppelt abgerechnet würde.
Argument MA, er könne nicht 7 Jahre rückwirkend prüfen. Gegenargument, man darf nur 4 J. rückwirkend einreichen und es handele sich nur um 7 eingereichte Belege für das Jahr 2008 aus dem Jahr 2008, wovon 3 eine Kopie waren. No Chance :frowning:

Danke für deine Mühe!
Nun muss sich die Betreuerin eben überlegen, ob sie mangels Rechtsgrundlage seitens der KK auf Originale zu bestehen, Widerspruch einlegt, und anregen, eine eidesstattliche Versicherung zu akzeptieren und die restlichen Beträge zu erstatten.

TM