Hallo,
ist eine anstehende Einkommensrueckerstattung (aufgrund erhoehter Werbungskosten) an den Insolvenzverwalter abzufuehren bzw. komplett oder teilweise pfaendbar?
Gruss, Elke
Hallo,
ob sie an den Insolvenzverwalter abzuführen ist, ist mir nicht bekannt.
Jedoch weiss ich, dass sämtliche Forderungen gegenüber dem Finanzamt pfändbar sind. Dies ist durchaus tägliche Praxis.
Gruss, hemba
Im Moment fällt mir kein Grund ein, weshalb gerade in diesem Fall die Gläubiger ihre berechtigten Forderungen nicht ausgeglichen bekommen sollten, aber der Schuldner die Kohle macht und sich in’s Fäustchen lacht.
vnA
Ist eine anstehende Einkommensrueckerstattung an den Insolvenzverwalter
bzw. komplett oder teilweise pfaendbar?
Dies ist eine normal gestellte Frage. Einige in der privaten Insolvenz sind sich Ihrer Schuld durchaus bewußt! Manche sind auch nicht selbst verschuldet in diese Situation geraten, und möchten sich sicherlich nichts unter den Nagel reißen. Diese Frage ist aus Unwissenheit gestellt worden und nicht aus Habgier.
Vielen Dank für die sachlich passenden Antworten, die unqualifizierten Antworten sind eigentlich des Tippens nicht Wert!
Moin,
eine Steuererstattung ist pfändbar und damit Teil der Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO). Dies gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde (§ 200 InsO) und Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) angeordnet oder vorbehalten ist.
Gruß,
Oskar