Dieser Vorgang hat sich in Baden-Wuerttemberg zugetragen.
Es geht um die Rechtslage und die Möglichkeiten der Rückerstattung von Erschliessungskosten durch die Stadt.
Die betreffenden Grundstuecksbesitzer haben die Erschliessungkosten eines Neubaugebiets komplett finanziert. Im Bebauungsplan war ausdruecklich einseitige Bebauung vorgesehen. 10 Jahre spaeter wurde der Bebauungsplan geaendert und es wurde beidseitig bebaut. Die Stadt hat die Anfrage zur anteiligen Erstattung der Erschliessungskosten abgelehnt und auf Datenschutz verwiesen. Wie ist hier die Rechtslage?
Welche Moeglichkeiten gibt es?
Die Stadt hat die Anfrage zur
anteiligen Erstattung der Erschliessungskosten abgelehnt und
auf Datenschutz verwiesen.
Ich verstehe nicht ganz, was der Datenschutz damit zu tun haben soll.
Wie ist hier die Rechtslage?
Die Erschließungskosten sind vor 10 Jahren entstanden, wurden umgelegt und sind bezahlt. Der Vorgang ist erledigt. Sonst müssten ja ständig solche Dinge geschehen, wenn ein Bebauuungsgebiet erweitert oder am ortsrand neu ausgewiesen wird.
Die einzig interessante Frage ist, ob vor 10 Jahren z. B. die Abwasserleitungen zu groß dimensioniert wurden, so dass jetzt ohne weiteres zusätzliche Gebäude dran gehängt werden können. Aber das ist letztlich auch eine Frage, die vor 10 Jahren hätte geklärt werden müssen…
Ein Trost bleibt: Ab sofort teilen sich die Erhaltungskosten unter mehr Parteien auf.