Rückerstattung Fahrkosten

Hallöchen,

ich habe eine kleine Frage.
Ich arbeite seit November in Kiel und habe auch dort meinen 2.Wohnsitz (weil ich wahrscheinlich nur 2 Jahre dort bleiben werde), mein 1. Wohnsitz ist in Schwerin. Dort fahre ich auch jedes WE hin um Wäsche zu waschen und so weiter, denn in Kiel habe ich nur ein kleines Appartment(das sind so ca.190km).In Kiel, zur Arbeit hin, brauch ich auch nochmal 15km, für eine Fahrt. Nun zur Frage, kann ich das irgendwie auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Von wegen Rückerstattung der Fahrkosten, oder so? Bitte helft mir, oder gebt mir bitte Tipps was man da machen kann.

Danke schon mal im voraus

Bianca

Hi Bianca,

such mal im Internet unter dem Stichwort ‚doppelte Haushaltsführung‘. In deinem Fall solltest du die kompletten Kosten (Miete, Heimfahrten, Telefon, ect.) absetzen können. Ob allerdings ein Eintrag in die Lohnsteuerkarte zwecks Steuerermäßigung möglich ist, weiß ich nicht.

Grüßle
Frank K.

Hallo,
das sind Werbungkosten, die Du mit einem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ zwecks Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte geltend machen kannst. Vergiss nicht die Pauschalen für Kontoführungsgebühr, Beiträge zu Berufsvebänden und frag auch nach einer Arbeitsmittelpauschale. Gib den Antrag am besten persönlich ab und sprich ihn mit dem Sachbearbeiter/in gleich durch, meist kannst Du dann auch die Lohnsteuerkarte geändert wieder mitnehmen.

Viele Grüße Utemaus

doppelte Haushaltsführung
Hallo!

Die Antwort kommt etwas spät, aber trotzdem…

Die Fahrtkosten kannst du natürlich absetzen, und bei entsprechender Höhe auch als Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen. Hierfür brauchst du den Vordruck „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“, den du beim Finanzamt bekommst und auch wieder dort einreichen mußt.

Du kannst aber zusätzlich auch noch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.
Hierzu gehören z.B. die Mietkosten für die Zweitwohnung in voller Höhe (bis zu einer Wohnungsgröße von max. 60m², darüberhinaus wird nur anteilig berücksichtigt), auch Umzugskosten, Maklergebühren, die Nebenkosten der Wohnung, Strom, ggf. Gas und auch der Telefonanschluß usw.
Weiterhin kannst du (im Wege der AfA, also nur teilweise, aber trotzdem) auch das Mobiliar in „angemessener Größenordnung“ von der Steuer absetzen.

Weiter kannst du eine Heimfahrt pro Woche absetzen und zwar mit 0,80 DM/ Entfernungs- Kilometer (ab 2002 0,40 €/km)

Solltest du MEHR als eine Heimfahrt pro Woche absetzen wollen, kannst du das auch, aber damit ist dann die doppelte Haushaltsführung gestorben! Also besser vorher nachrechnen, nachträglich wechseln geht nicht.

Zur Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung müssen folgende Kriterien vorliegen:

  1. berufliche Veranlassung

  2. auswärtige Beschäftigung

  3. eigener Hausstand am bisherigen Wohnort

  4. Zweitwohnung am Beschäftigungsort

  5. bedeutet, daß du am „neuen“ Ort eine neue Stelle antrittst, dein alter Arbeitgeber dorthin umsiedelt oder dich dorthin (z.B. zu einer Zweigstelle) versetzt oder abordnet.

  6. heißt, daß du außerhalb deines eigentlichen Wohnortes arbeitest und wohnst. Du mußt nicht zwingend in dieselbe Stadt ziehen in der deine Arbeitsstelle ist (das Umland reicht auch), aber es muß durch die doppelte Haushaltsführung eine deutliche Verringerung der Arbeitswege erreicht werden.

  7. meint, daß du eine eigene Wohnung am „alten“ Wohnort hast, also nicht noch z.B. bei den Eltern wohnst. (Aber auch eine Wohnung mit Ehepartner oder Lebensgefährten zusammen gilt hier als eigener Hausstand.) WICHTIG: Am „alten“ Wohnort muß der „Lebensmittelpunkt“ bleiben, auch wenn so etwas schwer nachzuweisen oder zu widerlegen ist.

  8. Zweitwohnung heißt NICHT , daß Du dort eine regelrechte Wohnung anmieten mußt, ein möbliertes Zimmer, Hotelzimmer, WG-Zimmer oder auch eine Kaserne reichen dafür aus. Ein Wohnwagen auf dem Campingplatz (sozusagen als Dauercamper) wäre ein Streitpunkt, ein Wohnmobil wäre jedenfalls NICHT ausreichend.

Natürlich gibt es auch zu fast allen Punkten aus dem o.a. Katalog noch Ausnahmen, Ergänzungen und Zusätze, aber die würden jetzt nicht zur Aufklärung beitragen sondern nur verwirren.

Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind stets auf maximal zwei Jahre begrenzt, nach diesem Zeitraum bleiben einzig und allein noch die wöchentlichen Heimfahrten nach den üblichen Regeln der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle absetzbar.

Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung sind außerdem noch Mehraufwendungen für Verpflegung analog zur Regelung für Dienstreisen abziehbar.

Allgemein zu diesem Thema:
alle Ausgaben und Aufwendungen die geltend gemacht werden sollen, müssen natürlich im angemessenen Rahmen bleiben und objektiv erklärbar sein - z.B bleibt eine Einrichtung der Zweitwohnung mit alten englischen Stilmöbeln ebensowenig berücksichtigungsfähig wie die Anstellung einer Putzfrau für die Zweitwohnung oder auch die Anmietung einer Zweitwohnung, die immer noch mehr als 30 km von der neuen Arbeitsstelle entfernt liegt.

Auch bei den Familienheimfahrten sollte man im Rahmen des üblichen bleiben - wenn jemand jede Woche eine Heimfahrt von Kiel nach München geltend macht, sollte er zumindest die Flugtickets, Bahnfahrkarten (oder bei Fahrten mit dem PKW die Inspektionsrechnungen und Tankquittungen für 80.000 zusätzliche km im Jahr vorlegen können…

Mein Standpunkt lautet: bleibe ehrlich und setze nur das ab, was wirklich angefallen ist. Natürlich könnte man hier noch was und da noch was und dort noch was hinzulügen, aber wann erreicht man die Grenze des Angemessenen? Und wann ist man mit seinen „Ergänzungen“ vollends unglaubwürdig geworden? In diesem Moment KANN es dann unangenehme Rückfragen geben und damit schießt man sich gewissermaßen selbst ins Bein, weil DANN nämlich um so genauer geprüft wird!

Ich bin auch gerne bereit, bei gelegentlichen Unklarheiten auf gezielte Fragen einzeln einzugehen, aber das sollte nicht in eine Steuerberatung ausarten…

Schönen Gruß,
Robert