Rückerstattung Fahrkosten

Hallöchen,

ich habe eine kleine Frage.
Ich arbeite seit November in Kiel und habe auch dort meinen 2.Wohnsitz (weil ich wahrscheinlich nur 2 Jahre dort bleiben werde), mein 1. Wohnsitz ist in Schwerin. Dort fahre ich auch jedes WE hin um Wäsche zu waschen und so weiter, denn in Kiel habe ich nur ein kleines Appartment(das sind so ca.190km).In Kiel, zur Arbeit hin, brauch ich auch nochmal 15km, für eine Fahrt. Nun zur Frage, kann ich das irgendwie auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Von wegen Rückerstattung der Fahrkosten, oder so? Bitte helft mir, oder gebt mir bitte Tipps was man da machen kann.

Danke schon mal im voraus

Bianca

P.S.: habe auch unter Steuern gepostet.

Bianca

Hallo, Bianca,
möglich, dass auch in „Steuern“ schon eine Antwort steht.

Die täglichen Fahrten zur Arbeit kannst Du auf jeden Fall als Werbungskosten im Lohnsteuerjahresausgleich in Ansatz. Möglicherweise auch den Aufwand für den zweiten Wohnsitz.
Das allerdings erst, wenn Du Deine Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber wieder bekommst (im Januar oder Anfang Februar - sonst nachfragen!)
Dann holst Du Dir den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich (gibt’s im Schreibwarengeschäft) und irgendwann ist das Geld dann auf Deinem Konto.
Welche Aufwände Du als Werbungskosten ansetzen kannst (alle Kosten, die entstehen, weil Du arbeitest - das sind z.B. auch Fachbücher, Kontoführungsgebüren, Arbeitskleidung und deren Reinigung usw. - kannst Du von Deiner Steuerschuld abziehen.) läßt Du Dir am Besten mal am Beispiel erklären.
Grüße
Eckard.
l

Hallo Eckard,

Danke für Deine schnelle Antwort.

Ich dachte eigentlich daran das man vorab was bekommt, da ich nicht sehr viel Verdiene. Sowas wie ein Freibetrag oder so.
Gibt es sowas?

Bianca

Hallo Eckard,

Danke für Deine schnelle Antwort.

Ich dachte eigentlich daran das man vorab was bekommt, da ich
nicht sehr viel Verdiene. Sowas wie ein Freibetrag oder so.
Gibt es sowas?

Hi Bianca,

wenn Du die Fahrtkosten absetzen kannst (DAS weiß ich nicht), kannst Du Dir auch jederzeit einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Einfach zum Arbeitgeber gehen (Chef oder Personalabteilung, sofern vorhanden) und sich die Karte aushändigen lassen, dann zum Finanzamt (müßte hier zuständig sein) und eintragen lassen. Fortan werden diese Ausgaben von Deinem Brutto abgezogen und dieses dann erst versteuert.

Gruß Stefan