Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer während einer laufenden Fortbildung einen Arbeitsplatzwechsel vornehmen möchte und keine Rückzahlungsvereinbarung schriftlich und mündlich festgelegt worden ist,muss er dann trotzdem die bislang angefallenen Fortbildungskosten anteilig mittragen oder entfällt dies?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Janssen
Grundsätzlich zählt was im Arbeitsvertrag oder in einer einzelvertraglichen Vereinbarung festgehalten wurde. Besteht zum Thema Fortbildung in beiden der genannten Verträge keine Regelung könnte eine Betriebsvereinbarung bestehen in der die Rückerstattungen geregelt sind, bzw es bestehen tarifvertragliche Regelungen. Also hier erstmal nachfragen. Die Arbeitsgerichte folgen insgesamt betrachtet der 1/3 Regelung pro Beschäftigungsjahr,also nach 3 Jahren nach der Fortbildung keine Rückzahlungpflicht seitens des Arbeitnehmers. Aussserdem muss die „vorzeitige“ Kündigung seitens des Arbeitnehmers erfolgen das ein Rückzahlungsanspruch seitens des Arbeitgebers besteht