Hallo,
ich habe einen Untermietvertrag in einer WG.
Möchte aber ausziehen, da ich mit dem Vermieter nicht gut auskomme.
Mein Mietvertag hat keineangebene Kündigungsfrist, also sind das ja 2 Wochen?
Wenn ich also bis zum 15.2. hin kündige und aber schon für den gesamten Februar bezahöt habe habe ich dann das REst die halbe Miete zurückzufordern (also für den ZEitraum 15.2. - 28.2.)?
Vielen DAnk für Antworten!