Hallo,
ich habe einen Untermietvertrag in einer WG.
Möchte aber ausziehen, da ich mit dem Vermieter nicht gut auskomme.
Mein Mietvertag hat keineangebene Kündigungsfrist, also sind das ja 2 Wochen?
Wenn ich also bis zum 15.2. hin kündige und aber schon für den gesamten Februar bezahöt habe habe ich dann das REst die halbe Miete zurückzufordern (also für den ZEitraum 15.2. - 28.2.)?
Jedes Mietverhältnis kann außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Einzelheiten dazu siehe >>> Kündigung (außerordentliche).
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB).
Es ist Ihrer Frage nicht zu entnehmen , ob der Vermieter auch Ihr Mitbewohner ist .Es klingt so , als wäre der MV mit dem Haus oder Wohnungsbesitzer abgeschlossen. In dem Fall dürfte Ihr Grund keine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Moin,
Wenn ihr im Untermietvertrag nichts abweichendes vereinbart habt dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich gehe davon
us das du dort noch keinen 5Jahre wohnst damit beträgt die Kündigungsfrist 3Monate und nicht 2 Wochen!
Also musst du voll zahlen. Als kleiner Tipp Rede mit deinem Mitbewohner und biete an einen nachmieter zu stellen um früher aus dem Mietvertrag zu kommen. Damit hat dieser keinen Ausfall von miete.
Ja ist es. Und der vermieter wohnt auch in der wohnung.
Muss ich ihm dann die kündigung zwei wochen vorher geben, und habe ich dann anspruch auf die halbe miete zurück?
Lg
Verkürzte Frist nur (!) wenn möbliert!
(Siehe auch www.mieterbund.de)
Fordern können sie natürlich , aber ob sie sie bekommen
steht auf einem anderen Blatt.Es lohnt auf jeden Fall keine juristische Auseinandersetzung mit offenem Ausgang…
Ja tut er. Meine Frage zielte auch eigentlich darauf ab ob ich
eine halbe Monatsmiete zurückfordern kann, wenn ich bis zum
15.2. kündige?