Hallo,
man stelle sich vor, Käufer XYZ habe sich einen Staubsaugroboter im Internetversand bestellt. Beim ersten ausprobieren jedoch, merkte der Käufer, dass der Sauger nicht auf schwarzen Teppichen saugen kann (Fehler ist beim Hersteller des Gerätes bekannt, wird aber nicht kommuniziert).
Nun möchte der Käufer das Gerät zurückschicken und den Kaufbetrag erstattet bekommen.
Der Verkäufer jedoch gibt zu bedenken, dass der Käufer aufgrund von Nutzung des Gerätes einen Wertersatz von bis zu 30% leisten muss.
Nun stellt sich die Frage: Ist dies rechtlich zulässig?
Das Gerät ist ja sozusagen defekt.
Vielen Dank für nützliche Hinweise
MfG
Hallo,
wie äußert sich das denn, dass der Staubsauger keinen schwarzen Teppichboden saugen kann? Er wird sich ja dann wohl kaum von selbst ausstellen? Bist du lediglich mit dem Saugergebnis unzufrieden? Das könnte natürlich Ermessenssache sein… und vom Verkäufer nicht als Defekt anerkannt werden, selbst wenn der Hersteller 3x um die schwache Leistung seines Artikels weiß. Händler von Billigwaren könnten dann gleich ihren Laden dicht machen, wenn die Käufer aufgrund minderer Qualität nach eigener Einschätzung die Klamotten zurückgeben wollen.
Wichtig wäre aber vor allem zu wissen, WANN du den Staubsauger gekauft hast. Üblicherweise probiert man ja die Funktionstüchtigkeit sofort nach Erhalt. Es gibt bei Internetkäufen lt. Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Und dabei musst du noch nicht einmal einen Grund angeben. Somit würde der Hinweis des Verkäufers völlig irrelevant werden, es sei denn, du hättest das Gerät regelrecht beschädigt. Vielleicht spielt der nur auf Zeit, damit du die 14-Tages-Frist versäumst?
Gruß
Kirsten
Hallo,
wie äußert sich das denn, dass der Staubsauger keinen
schwarzen Teppichboden saugen kann? Er wird sich ja dann wohl
kaum von selbst ausstellen? Bist du lediglich mit dem
Saugergebnis unzufrieden? Das könnte natürlich Ermessenssache
sein… und vom Verkäufer nicht als Defekt anerkannt werden,
selbst wenn der Hersteller 3x um die schwache Leistung seines
Artikels weiß. Händler von Billigwaren könnten dann gleich
ihren Laden dicht machen, wenn die Käufer aufgrund minderer
Qualität nach eigener Einschätzung die Klamotten zurückgeben
wollen.
Sorry, aber das ist mehr oder weniger Unsinn, was Du hier schreibst. Entscheidend ist, ob es sich um einen Mangel handelt. Und wenn ein Staugsauger auf schwarzem Untergrund nicht funktioniert und dies weder kommuniziert noch vereinbart wurde, ist das ein Mangel. Ein Mangel kann auch vorliegen, wenn „Händler von Billigwaren“ Schund verkaufen. Ein niedriger Preis rechtfertigt ja nicht zwangsläufig die Mangelhaftigkeit.
Wichtig wäre aber vor allem zu wissen, WANN du den
Staubsauger gekauft hast. Üblicherweise probiert man ja die
Funktionstüchtigkeit sofort nach Erhalt. Es gibt bei
Egal. Ansprüche verjähren laut Gesetz 24 Monate nach Gefahrübergang.
Internetkäufen lt. Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht
innerhalb von 14 Tagen. Und dabei musst du noch nicht einmal
einen Grund angeben. Somit würde der Hinweis des Verkäufers
völlig irrelevant werden, es sei denn, du hättest das Gerät
regelrecht beschädigt. Vielleicht spielt der nur auf Zeit,
damit du die 14-Tages-Frist versäumst?
Wenn das Teil mangelhaft ist, ist es nicht gerade klug, den Kauf mit Verweis auf einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen.
Gruß
S.J.
Sorry, aber das ist mehr oder weniger Unsinn, was Du hier
schreibst. Entscheidend ist, ob es sich um einen Mangel
handelt. Und wenn ein Staugsauger auf schwarzem Untergrund
nicht funktioniert und dies weder kommuniziert noch vereinbart
wurde, ist das ein Mangel.
Deshalb habe ich ja nachgefragt, woran der Ersteller des Beitrags festmacht, dass der Staubsauger ‚auf schwarzem Teppich nicht funktioniert‘. Vergleicht man das Resultat eines Vorwerk-Staubsaugers mit einem von ProgrXXX, so wirst du de facto Unterschiede erkennen. Bei Erstgenanntem ist der Teppich vermutlich nach 1 Mal Drübersaugen fusselfrei, beim anderen musst du 3 Mal drübergehen. Ob es sich deshalb dann aber direkt um einen mangelbehafteten Staubsauger handelt, wäre sicherlich noch festzustellen. Ich habe noch nie erlebt, dass beim Staubsaugerkauf die Farben durchgegangen werden, sondern setze einfach eine normale Saugleistung voraus. Die Frage daher nochmal: Wie äußert sich das, dass der Sauger ‚auf Schwarz nicht saugt‘? Oftmals hängt das nämlich auch vom Teppichboden ab - manchmal bleiben die Flusen im Flor kleben und da müsstest du selber mit einem Vorwerk-Sauger häufiger drübergehen.
Ein Mangel kann auch vorliegen,
wenn „Händler von Billigwaren“ Schund verkaufen. Ein niedriger
Preis rechtfertigt ja nicht zwangsläufig die Mangelhaftigkeit.
Auch hier habe ich nicht von einem Mangel gesprochen, sondern lediglich von Ware minderer Qualität, wie sie von den Billig-Discountern eben angeboten wird.
Wichtig wäre aber vor allem zu wissen, WANN du den
Staubsauger gekauft hast. Üblicherweise probiert man ja die
Funktionstüchtigkeit sofort nach Erhalt. Es gibt bei
Egal. Ansprüche verjähren laut Gesetz 24 Monate nach
Gefahrübergang.
Meine Antwort oben bezog sich auf die Modalitäten des Fernabsatzgesetz und hat m. E. nichts mit deiner ergänzenden Aussage zu tun. Und WENN kein Mangel, WENN Kauf bzw. Lieferung
Warum nur…
…wird hier grundsätzlich alles erst Mal in Frage gestellt?
Warum kann man die Aussage, dass der Sauger nicht auf schwarzen Teppichen saugen kann (Fehler ist beim Hersteller des Gerätes bekannt, wird aber nicht kommuniziert) nicht einfach als gegeben hinnehmen?
Warum kann man nicht einfach auf die Fragestellung eingehen?
Und zum Thema Saugroboter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Saugroboter
Zitat:
„Moderne Staubsaugerroboter verwenden Ultraschall oder Infrarot-Licht, um durch Reflexionen die Entfernung zu einem Gegenstand zu ermitteln.“
Es ist also durchaus möglich, dass durch einen Mangel die Steuerung auf schwarzem Untergrund versagt.
Gruß
S.J.
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Hallo,
vielen Dank erstmal für die vielen Antworten!
Es ist tatsächlich so, dass der Roboter dann mit Saugen aufhört, wenn er auf den schwarzen Teppich kommt. Er vermutet dann anscheinend, dass er an einem Treppenabsatz festhängt und schaltet sich ab. Die Sensoren gaukeln ihm sozusagen vor, er sei auf einem kleine Podest in luftiger Höhe und um ihn herum nur „schwarzes Loch (Untergrund)“.
Nicht gerade ausgeklügelt diese Technik und trotzdem sau teuer 
Den Artikel musste ja nun benutzt werden um dies festzustellen. Und dies will der Verkäufer nun dem Käufer in Rechnung stellen. Gekauft wurde der Artikel übrigens 5 Tage vorher.
Über weitere Hinweise, wie in solch einem Fall zu verfahren wäre würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Hallo,
Über weitere Hinweise, wie in solch einem Fall zu verfahren
wäre würde ich mich sehr freuen.
ich unterstelle mal, dass dieses Verhalten bei solchen Saugern nicht als üblich gilt, der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat und es auch nicht als vereinbarte Eigenschaft gilt.
Das Teil ist somit mangelhaft. Der Verkäufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, was hier wohl ausscheiden dürfte, da dies technisch nicht möglich ist. Dann steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu, was eine vollständige Rückgewährung der gegenseitigen Leistungen bedeutet.
Gruß
S.J.