Wenn man einen Artikel im Internet für beispielsweise 100 EUR zzgl. 10 EUR Versandkosten bestellt, die Zahlung per Kreditkarte erfolgt und ein Betrag von 110 EUR belastet wird, müsste man doch bei ordnungsgemäßer Rücksendung der Ware innerhalb der entsprechenden Fristen auch wieder 110 EUR erstattet bekommen und nicht nur den Warenwert in Höhe von 100 EUR, oder? Eigentlich wird doch durch die Rücksendung der Vertrag rückabgewickelt und jeder müsste so gestellt werden, als sei der Vertrag nicht geschlossen worden und der Besteller müsste den kompletten Betrag zurückbekommen!?
erstattet bekommen und nicht nur den Warenwert in Höhe von 100
Ich kenne es nur so, dass Du den Warenwert und nicht die Versandkosten zurückbekommst.
EUR, oder? Eigentlich wird doch durch die Rücksendung der
Vertrag rückabgewickelt
Die freiwillige Rücknahme einer gelieferten Ware ist noch lange keine Rückabwicklung des Vertrages. Den Unterschied erklärt besser ein Jurist.
Hallo!
EUR, oder? Eigentlich wird doch durch die Rücksendung der
Vertrag rückabgewickeltDie freiwillige Rücknahme einer gelieferten Ware ist noch
lange keine Rückabwicklung des Vertrages. Den Unterschied
erklärt besser ein Jurist.
Hier ist ja doch eher nicht von einer Freiwilligen Rücknahme auszugehen, sondern von einem Widerrufsrecht nach § 312d BGB. Dann trägt nach § 357 II BGB der Verkäufer auch die Kosten der Rücksendung. Deswegen würde es sich sowieso anbieten, die Sendung per Nachnahme in Höhe der tatsächlich entstandenen Versandkosten zu schicken, weil man dann schonmal auf den Kosten nicht sitzenbleibt. Wobei die meisten Versandhändler eh schon einen Rücksendeaufkleber mitschicken oder bei Information über die Ausübung des Widerrufsrecht einen solchen zur Verfügung stellen.
Nach § 346 BGB sind nach Ausübung des Widerrufsrechts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das ist meiner Meinung nach auf den ersten Blick der volle Betrag von 110 Euro, weil sich aus dem Gesetz zumindest auf den ersten Blick nichts anderes ergibt und weil eben 110 Euro durch den Käufer geleistet worden sind. Das sieht auch das LG Karlsruhe so, das OLG Frankfurt wohl ebenfalls, das OLG Nürnberg eher nicht so - also momentan kann man da vielleicht noch beides vertreten, wenn man sich denn um 10 Euro zur Not streiten mag.
Gruß,
Florian.