Rückerstattung Krankenkassenbeiträge / BBG

Hallo alle zusammen.

Ein Arbeitnehmer hat 2011 auf zwei Lohnsteuerkarten gearbeitet. Rechnet man die Einkünfte zusammen, lag er über der Beitragsbemssungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.

Er hat deshalb bei der Krankenkasse nachgefragt, die wiederum an beide Arbeitgeber Anträge zur Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge verschickt hat.

Allerdings möchte einer der beiden Arbeitgeber jetzt die Lohnunterlagen der anderen Beschäftigung einsehen, um die Erstattung berechnen zu können.

Dies möchte der Arbeitnehmer aber nicht: Er sieht keine Veranlassung, den beiden Arbeitgebern jeweils seinen Verdienst bei der anderen Beschäftigung mitteilen zu müssen, da die Krankenkasse bereits alle Daten und Zahlen vorliegen hat, um die Berechnung durchführen zu können.

Kann er nun die Herausgabe der Lohnunterlagen verweigern und auf die vorliegenden Daten bei der Krankenkasse verweisen?

Vielen Dank und beste Grüße.
BIMI

Hallo,
ja, wenn beide Arbeitgeber der Kasse bescheinigen in welcher Höhe im betreffenden Zeitraum Beiträge an die Kasse abgeführt wurden, dann kann diese die Erstattung vornehmen - mit anderen Worten - die Arbeitgeber müssen nix über den anderen nachgewiesen haben, geht sie nix an.
Gruss
Czauderna