Hallo alle zusammen.
Ein Arbeitnehmer hat 2011 auf zwei Lohnsteuerkarten gearbeitet. Rechnet man die Einkünfte zusammen, lag er über der Beitragsbemssungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.
Er hat deshalb bei der Krankenkasse nachgefragt, die wiederum an beide Arbeitgeber Anträge zur Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge verschickt hat.
Allerdings möchte einer der beiden Arbeitgeber jetzt die Lohnunterlagen der anderen Beschäftigung einsehen, um die Erstattung berechnen zu können.
Dies möchte der Arbeitnehmer aber nicht: Er sieht keine Veranlassung, den beiden Arbeitgebern jeweils seinen Verdienst bei der anderen Beschäftigung mitteilen zu müssen, da die Krankenkasse bereits alle Daten und Zahlen vorliegen hat, um die Berechnung durchführen zu können.
Kann er nun die Herausgabe der Lohnunterlagen verweigern und auf die vorliegenden Daten bei der Krankenkasse verweisen?
Vielen Dank und beste Grüße.
BIMI