Rückerstattung letztes kostenfreies Kindergartenjahr

Hallo,

im Jahr 2013 kam unsere Tochter vorzeitig in die Schule.
Auf  Grund des letzten kostenfreien Kindergartenjahres haben wir den bereits gezahlen Betrag von August 2012 bis Juli 2013 im September 2013 komplett zurück ertstattet bekommen.
Meine Frage ist nun wo genau soll ich dies in der Steuererklärung angeben? (ich geh jetzt mal davon aus, dass ich dies rechtlich tun muss, oder?)
Vermutlich werde ich den Posten Kindergartenjahr mit dem gezahlten Beitrag angeben und in einer weiteren Position die Erstattung oder soll ich ich mir hier die Differenz errechnen.

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

nur wenn die Rückerstattung des bereits gezahlten Kindergartenbeitrags weniger war als die Zahlung selbst macht es Sinn, dies in der Steuererklärung anzugeben. Hebt sich beides gegeneinander auf, also +/- 0, wäre es nicht nötig.
Sollten jedoch vor der Einschulung noch irgendwelche Beiträge geleistet worden sein, die im Steuerjahr 2013 für eine Absetzung relevant sind, dann nur diese einsetzen.

Viel Glück!

Die meisten Menschen hätten die Erstattung vermutlich aus Versehen vergessen. Nach Recht und Gesetz muß man natürlich die Erstattung von den gezahlten Beträgen abziehen und kann nur die Differenz angeben.

Vorsicht! FAQ 1129 beachten!