Rückerstattung mit Hindernissen

Hallo zusammen,

am 05.11.2004 hab ich bei dem Internet-Händler „Gameheaven“ ein Spiel gekauft. 2 Monate später (!) wurde es erst verschickt, kam aber nie an.
Anscheinend auf dem Postweg verschollen.
Da es mir zu lang gedauert hat und ich auch schon per Vorauskasse gezahlt hab, wurde die Bestellung mit Einverständnis des Händlers storniert und eine Rücküberweisung vereinbart.

Seit 1,5 Monaten ruf ich nun wöchentlich an, und muss den Händler an die Rücküberweisung erinnern. Und jedes Mal die gleiche Antwort „Oh… hab ichs wieder vergessen?.. Wird gleich erledigt…“

Gibts das? Kann man so vergesslich sein?
Oder will der das Geld nicht überweisen?

Langsam gehen mir die Ideen aus. Auf eMails antwortet er ja überhaupt nicht.

Was kann man in solch einem Fall tun?
40 Euro sind zwar nicht die Welt aber es ist trotzdem Geld, dass ich nicht einfach so verschenken will. (Erst recht nicht an so einen Händler.)

Gruß, Andi

Hallo Andi

Ruf doch mal an und sei richtig böse. Drohe mit Anwalt und Gericht
und setz dem Händler ein Frist von ein paar Tagen, für die
Rückzahlung. Lass Dich nicht mündlich unterbuttern und schau mal was
passiert.

Wenn nichts passiert, lässt Du Dich von jemandem zu Trost zum Essen
einladen :wink:

Gruss
Heinz

Hallo Andi
Zuerst musst du einen Nachweis haben das du ihn in Verzug gesetzt hast das geht am besten per Einschreiben mit Rückschein in dem du ihm eine Frist setzt .
Wenn er dann die Frist nicht ein hält gehst du in ein Schreibwarengeschäft und kaufst dir einen Mahnbescheid , den füllst du aus und schickst in zum zuständigen Amtsgericht . fertig is die Laube . Nicht vergessen auch Zinsen und Kosten mit aufführen . Sollte er darauf nicht reagieren hast du einen direckt volstreckbaren tietel in der tasche dann ist es nur noch ne sache des Gerichtsvolziehers .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und bei Widerspruch … ??

Wenn er dann die Frist nicht ein hält gehst du in ein
Schreibwarengeschäft und kaufst dir einen Mahnbescheid , den
füllst du aus und schickst in zum zuständigen Amtsgericht .
fertig is die Laube . Nicht vergessen auch Zinsen und Kosten
mit aufführen . Sollte er darauf nicht reagieren hast du einen
direckt volstreckbaren tietel in der tasche dann ist es nur
noch ne sache des Gerichtsvolziehers .

Hallo,

du hast vergessen zu erwähnen, was passiert, wenn die Gegenseite Widerspruch einlegt. Dann heißt es ihne zu verklagen (Gerichtsstand dürfte der Sitz des Verkäufers sein = teurer Rechtstreit) oder die Kosten für den Mahnbescheid selbst zu tragen.

Also: Kein 100%ig guter Tipp.

GRuß

Matthias

Hallo Andi

Ich vermute mal der Händler möchte die Sache gerne „aussitzen“ und hofft darauf das du irgendwann aufgibts.

Gruß Erhard