Rückerstattung Rundfunkgebühren

Liebe/-r Experte/-in,

gestern erhielt ich ein Schreiben der GEZ zur Veranlagung der neuen Rundfunkgebühren. Ich zahle Rundfunkgebühren für mein Geschäft, genauer gesagt für das Radio im Firmenwagen. Weitere Rundfunkempänger gibt es im Geschäft nicht (wenn man PCs jetzt nicht dazuzählt). Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mir erst jetzt einfiel, dass der Firmenwagen seit Sommer 2005 abgemeldet ist. Seitdem fahre ich zwar gelegentlich mit dem privaten PKW zur Firma, für den zahle ich aber schon privat die Rundfunkgebühren.

Kann ich von der GEZ (zumindest zum Teil) die von 2005 bis 2012 gezahlten Gebühren mit Aussicht auf Erfolg zurückverlangen?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hermsteiner

Hallo !

NEIN ! Sie koennen sich niemals rueckwirkend abmelden.
Aber das hat die GEZ ihnen sicher schon mitgeteilt !

Gruss
Hartmut