Hallo,
wir haben eine Mitteilung bekommen (vom Arbeitgeber), dass wir (ex) BA Studenten einen Antrag stellen können, um die Sozialversicherungsbeiträge der letzten 3 Jahre zurückerstattet zu bekommen.
Nach einer Hochrechnung wären das circa 8000 Euro.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich mich dann aber rückwirkend krankenversichern, da ich (aufgrund des Einkommens während des Studiums) nicht mehr familienversichert sein konnte.
65 Euro / Monat = 2400 Euro
Laut Auskunft der Familienkasse hat die Auszahlung keinen Einfluss auf das gezahlte Kindergeld, solange die Auszahlung nicht in einem berechtigtem Jahr anfällt und als Einkommen verbucht wird (dem ist ja nicht so)
Nun mein Frage:
Was macht das steuerlich? Wie wird das behandelt?
Werden solche Rückerstattungen auf mein Bruttolohn geschlagen und dann versteuert?
Verbucht man sowas als ganzes oder rückwirkend über 3 Jahre?
Ich bin leicht überfordert…
Danke im Voraus!
Liebe Grüße,
Kristina