wir haben eine Mitteilung bekommen (vom Arbeitgeber), dass wir (ex) BA Studenten einen Antrag stellen können, um die Sozialversicherungsbeiträge der letzten 3 Jahre zurückerstattet zu bekommen.
Nach einer Hochrechnung wären das circa 8000 Euro.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich mich dann aber rückwirkend krankenversichern, da ich (aufgrund des Einkommens während des Studiums) nicht mehr familienversichert sein konnte.
65 Euro / Monat = 2400 Euro
Laut Auskunft der Familienkasse hat die Auszahlung keinen Einfluss auf das gezahlte Kindergeld, solange die Auszahlung nicht in einem berechtigtem Jahr anfällt und als Einkommen verbucht wird (dem ist ja nicht so)
Nun mein Frage:
Was macht das steuerlich? Wie wird das behandelt?
Werden solche Rückerstattungen auf mein Bruttolohn geschlagen und dann versteuert?
Verbucht man sowas als ganzes oder rückwirkend über 3 Jahre?
Bei der Einkommensteuer gilt das Zufluß-Abfluß-Prinzip, also die Rückerstattung fällt in das Jahr, in dem sie gezahlt wird. Die würde dann auch versteuert werden denke ich, da sie ja den Bruttolohn und somit die Versteuerung in den vorangegangenen jahren auch erhöht hätte und somit versteuert worden wäre. Aber wegen der Versteuerung lieber nochmal jemand anderen Fragen, da bin ich mir nicht 100%ig sicher.
Hallo
Das glaube ich dir das du da überfordert bist bin ich leider auch am besten mach einen Termin bei deiner zuständigen Rentenversicherung die können dir vllt schon ein klein bisschen Auskunft geben.
Tut mir echt leid
LG Mausi123
du hast doch schon Einkommenssteuer auf dein Bruttogehalt gezahlt und durch die Erstattung erhöht sich ja nun nicht dieses, sondern lediglich dein Nettogehalt, d.h. für diese Erstattung wird definitiv keine Steuer mehr erhoben.
Wenn du allerdings in den Jahren eine Steuererklärung gemacht hast und die Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht hast, wird es hier sicherlich eine Rückforderung eines Teils der Steuerrückerstattung durch das Finanzamt geben.
um die Frage von Kristina noch etwas weiter zu spinnen… kann die Rueckerstattung der Beitraege gesplittet vorgenommen werden? (Soll heissen, dass lediglich der Arbeitnehmeranteil ersattet wird)
Und wo findet man hierzu u. zu der Frage von Kristina Informationen bzw. Rechtsgrundlagen?