Rückerstattung v. Fortbildungskosten bei Kündigung

Gehen wir mal von dem Fall aus, das jemand (AN) auf eigenen Wunsch hin seinen Job fristgerecht kündigt, jedoch im zurückliegenden Kalenderjahr eine Fortbildung (Umfang ca. 200 stunden, Kosten ca. 900 €) absolviert hat, die der AG bezahlt hat und für den der AN freigestellt wurde.
Nun hatte der AN einen Vertrag unterschrieben in dem steht, das der AN für „75% der durch die Fortbildung entstandenen Kosten bei Kündigung innerhalb des ersten Jahres nach Fortbildung“ aufkommen muss.

Was würde hierbei „entstandene Kosten“ bedeuten ? Nur die Summe die der AG dem FB-Institut überwiesen hat, oder auch Kosten für die 200 Stunden für die der AN frei gestellt wurde?

Welche rechtlichen Grundlagen würde es in diesem Fall geben?

Ich freue mich über jede fundierte Meinung zu diesem abstrakten Fall!!!

Was würde hierbei „entstandene Kosten“ bedeuten ? Nur die
Summe die der AG dem FB-Institut überwiesen hat, oder auch
Kosten für die 200 Stunden für die der AN frei gestellt wurde?

Meines Erachtens alle dem AG durch die Fortbildung entstandenen Kosten. Aber wenn man nur irgendwelche Teilsätze aus einer Vereinbarung hier vorgesetzt bekommt, kann man letztendlich nur rätseln statt raten.

Welche rechtlichen Grundlagen würde es in diesem Fall geben?

Na die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung.

Ich freue mich über jede fundierte Meinung zu diesem
abstrakten Fall!!!

Was verstehst du unter ‚‚fundierte Meinung‘‘?

Zu: "Aber wenn man nur

irgendwelche Teilsätze aus einer Vereinbarung hier vorgesetzt
bekommt, kann man letztendlich nur rätseln statt raten."

Was wäre denn außer dem Satz der bereits gepostet wurde von Nöten um dem Rätsel auf die Spur zu gehen?

Weitere Sätze in den Vertrag würden nur die Rrückerstattungskosten betreffen bei länger anhaltendem Arbeitsverhältnis (50% bei 2 jahren usw.), bzw. das der AG die Kosten für die FB übernimmt und den AN für die FB freistellt, und ab wann der Vertrag gültig ist.

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