Hallo!
Jemand wechselt seine Kfz-Versicherung zum Jahresende. Die alte Versicherung würde noch bis April des nächsten Jahres laufen und die Beiträge sind auch schon bezahlt. Die neue Versicherung beginnt aber schon zum 01.01.
Hat dieser jemand gegen die alte Versicherung einen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge für die Zeit von Januar bis April?
Danke im Voraus!
Gruß, Tine