Rückerstattung von Beiträgen

Hallo!

Jemand wechselt seine Kfz-Versicherung zum Jahresende. Die alte Versicherung würde noch bis April des nächsten Jahres laufen und die Beiträge sind auch schon bezahlt. Die neue Versicherung beginnt aber schon zum 01.01.
Hat dieser jemand gegen die alte Versicherung einen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge für die Zeit von Januar bis April?

Danke im Voraus!

Gruß, Tine

Hallo.

Die Frage ist ob dieser jemand überhaupt seine Versicherung zum 01.01. wechseln DARF. Nicht ohne Grund gibt es Laufzeiten.

Sollte es aber zBsp wegen eines Fahrzeugwechsel zum Versichererwechsel kommen (dann ist jederzeitige Kündigung möglich), dann wird das Geld taggenau (Prämie / 360) zurückerstattet.

Grüße
http://www.burgard-versicherungen.de

Danke für die schnelle Antwort!

Die Frage ist ob dieser jemand überhaupt seine Versicherung
zum 01.01. wechseln DARF. Nicht ohne Grund gibt es Laufzeiten.

Mhm… Gilt denn das Sonderkündigungsrecht mit der Kündigungsfrist zum 30.11. nicht für jeden?
Die alte Versicherung besteht seit (fast) 4 Jahren. Die neue wäre mehr als 500 € günstiger im Jahr (obwohl Vollkasko bleibt).

Mhm… Gilt denn das Sonderkündigungsrecht mit der
Kündigungsfrist zum 30.11. nicht für jeden?

Das Sonderkündigungsrecht schon, aber eben nicht das Datum. Wenn ein Vertrag zum 1.4. abläuft kann man den nur zum 1.4. kündigen (mit einem Monat Frist bei KFZ).

Ach so!
Jetzt hab ich`s auch verstanden! :smile:
Danke !!!