Rückerstattung von fortgesetzten Nebenkosten nach Beendigung des Mietvertrages

Wenn jemand nach Beendigung seines Mietvertrages weiterhin - unbemerkt - mittels Dauerauftrag seine Nebenkosten für Wasser weiterhin abgebucht bekommen würde, könnte er das Geld wieder rückerstattet bekommen? Und über welchen Zeitraum wäre dies möglich? Und müsste man dem Vermieter dann nicht Vorsatz vorwerfen, da er die regelm. Einzahlungen nicht storniert bzw. den ehemaligen Mieter nicht darauf aufmerksam gemacht hätte?

möglich? Und müsste man dem Vermieter dann nicht Vorsatz

vorwerfen, da er die regelm. Einzahlungen nicht storniert bzw.
den ehemaligen Mieter nicht darauf aufmerksam gemacht hätte?

Ja klar, selbst nicht fähig sein seine Kontoauszüge zu kontrollieren, aber anderen die Schuld dafür zuschieben wollen…

Ideen haben manche *Kopfschüttel*

Vorsatz setzt eine Handlung/Tat voraus.
Hier hat aber der Mieter selbst überwiesen.

Sollte man jetzt daraus schliessen, dass der Mieter, weil vorsätzlich weiter überwiesen, dem Vermieter ein Geschenk hat machen wollen?

In deiner verkehrten Welt, sollte das dann wohl so sein ?!

huhu,

die zu viele bezahlten Beträge einfach zurückfordern, dazu einen Brief schreiben und schauen wie die Antwort ausfällt.

Tut mir leid falls sich jemand angegriffen gefühlt hat, war vielleicht mit „Vorsatz vorwerfen“ unglücklich formuliert und auch nicht so gemeint. Ist mir schon klar dass der Mieter in diesem Fall selbst Schuld wäre, dennoch hätte der Vermieter Geld ohne Gegenleistung erhalten. Vielen Dank für die Rückmeldungen.