Lieber Experte, hier meine Frage:
Habe ein Handy bei Pearl gekauft, das ich wegen eines Defektes 3 Monate nach Kauf einschickte. Der Händler schlug eine Rückerstattung dses Kaufpreises von sich aus vor, da der Artikel nicht mehr lieferbar sei. Eine Reparatur wurde vom Händler nicht vorgeschlagen. Ich bin mit der Rückerstattung einverstanden.
Der Händler will den Betrag lediglich auf meinem Kundenkonto gutschreiben und nicht auf mein Bankkonto zurücküberweisen.
Darf er das, oder kann ich die Rücküberweisung verlangen?
Gehe ich dann das Risiko ein, daß der Händler doch auf Reparatur besteht, oder kann ich den Vorschlag der Rückerstattung als „status Quo“ betrachten, hinter den er nicht mehr zurück kann??
Vielen Dank
Stefan
Hallo,
Habe ein Handy bei Pearl gekauft, das ich wegen eines Defektes
3 Monate nach Kauf einschickte. Der Händler schlug eine
Rückerstattung dses Kaufpreises von sich aus vor, da der
Artikel nicht mehr lieferbar sei. Eine Reparatur wurde vom
Händler nicht vorgeschlagen. Ich bin mit der Rückerstattung
einverstanden.
Musst Du aber nicht unbedingt. Das nur so am Rande.
Der Händler will den Betrag lediglich auf meinem Kundenkonto
gutschreiben und nicht auf mein Bankkonto zurücküberweisen.
Darf er das, oder kann ich die Rücküberweisung verlangen?
Dafür ist Pearl bekannt. Ließ Dir mal die Erfahrungsberichte über diesen Laden im Internet durch. Zur Frage: Nein, das darf Pearl natürlich nicht und es verstößt klar gegen die gesetzlichen Regelungen.
Gehe ich dann das Risiko ein, daß der Händler doch auf
Reparatur besteht, oder kann ich den Vorschlag der
Rückerstattung als „status Quo“ betrachten, hinter den er
nicht mehr zurück kann??
Der Händler hat überhaupt keine Grundlage auf eine Reparatur zu bestehen. Der Käufer hat die Wahlmöglichkeit zwischen Austausch gegen Neuware oder Reparatur. Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nur, wenn eine beides nicht möglich ist oder, wie in diesem Fall, eine diesbezügliche Zusagen gemacht wurde.
Tipp: Kauf in Zukunft bei einem seriösen Händler.
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
danke für Deine ausführliche Antwort, das war sehr hilfreich.
Kaufte bisher nur Druckerpatronen bei Pearl, da ist er gut und günstig.
Gruß
Stefan
Hallo,
wenn der Händler die Rückerstattung des Kaufpreises vorgeschlagen hat heißt dies, das er den Kaufpreis zurückgeben muß.
Nichts da mit Gutschein, Kundenkonto oder ähnliches.
Gruss
Wolfgang
hallo stefan, generell hat der händler das recht zur nachbesserung/reparatur. wenn er nun eine rückabwicklung vorschlägt, so muss er das geld erstatten. viel glück.