Angenommen Max Mustermann wohnt seit 2 Jahren in einem Wohnheim um eine Schulische
Ausbildung zu absolvieren. Er bekommt seit Anfang der Ausbildung BAFÖG. Er besitzt
zu diesem Zeitpunkt ein neuartiges Rundfunkgerät, welches er brav für die GEZ anmeldet.
Heute merkt Max Mustermann jedoch, dass er gar keine GEZ Gebühren hätte zahlen müssen, da er ja BAFÖG bezieht.
Klar kann er natürlich der GEZ kündigen, aber kann er auch etwas von den
schon gezahlten Gebühren zurückfordern? Und wenn ja, über welchen Zeitraum?
Danke für eure Antworten.