Rückerstattung von gezahlten GEZ Gebühren

Angenommen Max Mustermann wohnt seit 2 Jahren in einem Wohnheim um eine Schulische
Ausbildung zu absolvieren. Er bekommt seit Anfang der Ausbildung BAFÖG. Er besitzt
zu diesem Zeitpunkt ein neuartiges Rundfunkgerät, welches er brav für die GEZ anmeldet.
Heute merkt Max Mustermann jedoch, dass er gar keine GEZ Gebühren hätte zahlen müssen, da er ja BAFÖG bezieht.

Klar kann er natürlich der GEZ kündigen, aber kann er auch etwas von den
schon gezahlten Gebühren zurückfordern? Und wenn ja, über welchen Zeitraum?

Danke für eure Antworten.

Hallo!

Klar kann er natürlich der GEZ kündigen…

Aha, vielleicht auch noch dem Finanzamt eine Kündigung schicken „Hiermit trete ich aus und zahle künftig keine Steuern mehr. Die täglich beim Einkaufen von mir bezahlte Umsatzsteuer wollen Sie bitte auf folgendes Konto überweisen…“.

Spaß beiseite. Herr Mustermann kann sein Rundfunk-/Fernsehgerät abschaffen und dies der GEZ mitteilen. Dann entfiele die Zahlungspflicht. Aber Herr Mustermann betreibt ein Rundfunkgerät und hat demzufolge an die GEZ zu zahlen. Nur durch den Bafög-Bezug ändert sich an der Zahlungspflicht gar nichts. Erst mit einem Befreiungsantrag sind ab Folgemonat keine Gebühren mehr zu entrichten. Rückwirkend läuft da nichts und deshalb kommt es auch zu keiner Gebührenerstattung.

Gruß
Wolfgang

Ok. Das ist zwar traurig, aber was solls.
Wenn Max Mustermann nicht prüft ob die Forderung der GEZ rechtens ist,
bevor er den Antrag abschickt, hat er selbst schuld.

Danke für die Aufklärung.