Rückerstattung von Kaufpreis

Hallo,

ich habe gerade versucht mit dem BGB einen fiktiven komplizierten Fall zu verstehen… ich hoffe, ein Experte kann dabei weiterhelfen:

Der Fall: z.B. A kauft für 300 Euro über Ebay von B eine Konzertkarte des Künstlers X. Der Vorverkaufspreis für das Ticket lag bei 100 Euro. B hat somit 200 Euro am Weiterverkauf verdient. X sagt das Konzert ab, noch bevor B das Ticket an A versenden konnte.

Die Frage: Hat A Anspruch auf 300 Euro oder nur auf 100 Euro?

(Vertragspartner wären meines Erachtens A und B und nicht etwa A und X. Ich weiß aber nicht, ob A ein von B garantiertes Recht für das Konzert hat oder ob A einfach nur ein Stück Papier (Ticket) von B gekauft hat)

Und um es noch schwieriger zu machen: B hat seinen Wohnsitz in England.

Ich hoffe mal, dass da noch jemand durchblickt.

Gruß und Dank im voraus!
Feivel

Hallo!

Die Frage: Hat A Anspruch auf 300 Euro oder nur auf 100 Euro?

Äh … würdest Du bitte auch die Antwortmöglichkeit „0 Euro“ einbauen? Die wäre nämlich meine Wahl.

(Vertragspartner wären meines Erachtens A und B und nicht etwa
A und X.

Was den Kauf angeht: ja!

Ich weiß aber nicht, ob A ein von B garantiertes
Recht für das Konzert hat

Dann müsste B das ausdrücklich erklärt haben. Aus den Umständen ergibt sich eine solche Garantieerklärung jedenfalls nicht. Kein Mensch wäre so blöd, eine solche Garantie zu gewähren über Umstände, die er überhaupt nicht beeinflussen kann. Daher kann das auch von einem Käufer nicht erwartet werden.

oder ob A einfach nur ein Stück
Papier (Ticket) von B gekauft hat)

Das nun auch wieder nicht, denn das Stück Papier gewährt dem Inhaber ja gewisse Rechte gegenüber X. Falls es also einen Ersatzanspruch gegen diesen geben sollte, hätte der A den vom B gewissermaßen „gekauft“ und könnte ihn jetzt im eigenen Namen gegen X geltend machen.

Ach so: B ist natürlich weiterhin verpflichtet, das Ticket zu versenden.