Rückerstattung von Kontogebühren

Hallo an Alle,

Folgender Fall…

Es gibt da einen Jungen… Ähhm sagen wir mal er heißt Hans-Georg. Dieser immatrikuliert sich am 01.10.2007 an einer Universität. Ein Jahr später fällt ihm auf, dass seine Bank ihm monatlich Kontogebühren in Höhe von ähhm sagen wir mal 7 Euro abnimmt, obwohl die Kontogebühren für Studenten nur die Hälfte beträgt.

Er bietet der Bank an, seine Immatrikulationsbescheinigung nachzureichen und erhofft sich eine Rückerstattung der Gebühren in diesem Zeitraum. Zu Recht?

Gibt es dafür ein Gesetz oder liegt es allein an der Bank, ob sie dem Hans-Georg die Kohle rüberschieben oder nicht?

Liebe Grüße
skipto

Hallo,

Er bietet der Bank an, seine Immatrikulationsbescheinigung
nachzureichen und erhofft sich eine Rückerstattung der
Gebühren in diesem Zeitraum. Zu Recht?

hoffen kann man immer, aber ob das was wird…

Gibt es dafür ein Gesetz oder liegt es allein an der Bank, ob
sie dem Hans-Georg die Kohle rüberschieben oder nicht?

Ja sicher, an wem den sonst?

Gruß
Christian

P.S.
Fällt mir das gerade richtig ein: schon über ein Jahr? Dann gabs dazwischen mehr als reichlich Kontoabschlüsse und die sind zu prüfen. Allenfalls für die laufende Rechnungsperiode bzw. das laufende Semester sehe ich da Chancen.

Aber wie gesagt: hoffen kann man immer.

Hi

Er bietet der Bank an, seine Immatrikulationsbescheinigung
nachzureichen und erhofft sich eine Rückerstattung der
Gebühren in diesem Zeitraum. Zu Recht?

Gesetzlich hat er wohl keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Es besteht ja auch kein gesetzliches Recht auf ein Studentenkonto. Banken haben (teils aus Werbegründen)unterschiedliche Kontomodelle und natürlich auch spezielle für Studenten. Man hofft ja auch weitere Geschäftsverbindungen in der Zukunft.
Also einfach mal höflich bei der Bank nachfragen und schlimmstensfalls beim nächsten Mal rechtzeitig Unterlagen vorlegen, wenn man Vergünstigungen haben möchte.

Gruß
Edith

danke euch…

Gruß
skipto