rückerstattung von medikamentenzuzahlung

hallo, bekomme ich noch für 2009 meinen überschuss an zuzahlung von mediamenten von der aok zurück, wenn ich sie 2011 erst einreiche?

hallo, bekomme ich noch für 2009 meinen überschuss an
zuzahlung von mediamenten von der aok zurück, wenn ich sie
2011 erst einreiche?

Hallo,

es gibt hier keine besonderen Fristen, sondern es gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Du kannst Deine Belege also theoretisch auch erst im Jahr 2013 einreichen.

Grüße

Ralf

vielen dank ralf, deine antwort hat mir sehr geholfen. lg madline

Ja.
Gruß, Christian

hallo, bekomme ich noch für 2009 meinen überschuss an
zuzahlung von mediamenten von der aok zurück, wenn ich sie
2011 erst einreiche?

Hallo,

selbstverständlich, ist ja nicht verjährt. Sie haben Anspruch auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Zuzahlung für die letzten 4 Jahre, also ab 2007. 2006 wäre also verjährt…

Mfg

Matthias

hallo, bekomme ich noch für 2009 meinen überschuss an
zuzahlung von mediamenten von der aok zurück, wenn ich sie
2011 erst einreiche?

Hallo, ich denke eher nicht, aber auf jeden Fall wenn Du noch alle Unterlagen (Verdienst usw.) hast, bei der AOK nachfragen, du brauchst ja eh den Vordruck von der AOK. LG Gaby

hallo, bekomme ich noch für 2009 meinen überschuss an
zuzahlung von mediamenten von der aok zurück, wenn ich sie
2011 erst einreiche?

Hallo, madline 4,
Für Zuzahlungen und Belastungsgrenzen sind das Jahresbruttoeinkommen im Ausgabenjahr relevant um die Mehrkosten im Nachfolgejahr, hier also 2010, ausgezahlt zu bekommen. Oft lässt sich die Kasse den Lohnsteuerbescheid vorlegen, aus dem der Bruttoverdienst hervorgeht. Auf jeden Fall würde ich einen Versuch starten und bei der KK anfragen. ob noch ein Erstattungsanspruch besteht. Die KK haben auch einen Online - Rechner über den nachprüfbar ist, was erstattet wird.
Viel Glück- Schaddie

JA

Sie können Antrage bis 4 Jahr rückwirkend einreichen, dass heißt konkret 2007, 2008, 2009, 2010.