Rückerstattung von Schulungskosten bei fristgerech

Hallo Zusammen. Mein Freund wurde innerhalb seiner Probezeit fristgerecht und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Er hatte bereits 4 Schulungen an jeweils 4 Wochenenden(je 2 Tage) absolviert. In seinem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten: „Sollte das Beschäftigungsverhältnis arbeitgeber- oder arbeitnehmerseits vor Ablauf der entsprechenden Zeitfristen beendet werden, sind die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Angestellten aus der Praxis entstandenen Fortbildungskosten einschließlich der Reise-. Verpflegungs- sowie Unterkunftskosten zurückzuzahlen.“ Nun meine Frage: Muss er die entstandenen Kosten für die Schulung zurückzahlen?

Guten Abend!

Ich muss Ihnen leider Mitteilen, dass ich Fachkraft für Arbeitssicherheit bin und kein Anwalt für Arbeitsrecht. Daher möchte ich Ihnen keine gewagte Antwort geben. Aber interessant ist die Frage.

LG Martin