Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Hallo,
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht (11.01.95 AZ: BVR 892/88) ist es unzulässig Sozialversicherungsbeiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu erheben. Meine Frage: Was muß ich tun um die Beiträge wieder zu bekommen? Welche Beiträge bekomme ich wieder? Bekomme ich überhaut etwas wieder?

Ob die Beitragserhebung aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt unzulässig ist, ist bisher NOCH NICHT vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Ich kenne das Urteil, was Du aufführst zwar nicht, aber mit einem endgültigen Urteil zu diesem Thema wird im Jahr 2000 gerechnet.

Es kann gegen die Erhebung von Beiträgen Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt werden, muß aber nicht. Sollte die Beitragserhebung unzulässig sein, wird das Urteil für alle gelten, auch für diejenigen, die keinen Einspruch eingelegt haben.

Geld wirst Du wohl nicht wiedersehen, da das Bundesverfassungsgericht eigentlich nicht so entscheiden kann, daß die Beiträge zurückgezahlt werden. Damit wären alle Sozialversicherungsträger mit einem Schlag pleite, und sowas ist nicht zu machen.

Die Sache ist etwas komplizierter, denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber gehandelt und durch ein neues Gesetz und eine etwas abgewandelte Methode doch wieder die Sozialversicherungspflicht für einmalig gezahltes Entgelt eingeführt. Hiergegen läuft natürlich auch ein Verfahren. In einer gemeinsamen Erklärung der Krankenkassen haben diese in Reaktion auf das Verfahren zur Vermeidung von Widersprüchen und Klagen der Kassenmitglieder die freiwillige Rückzahlung der Beiträge angekündigt, wenn auch das neue Gesetz kippen sollte. Dies wird allerdings sicher nicht geschehen, da die Kassen seit Jahren ihr Defizit überhaupt nur mit den Zusatzbeiträgen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgleichen können. Dann wären die bisherigen Beiträge nicht mehr haltbar und die Kassen wirklich pleite. Das Bundesverfassungsgericht wird also salomonisch verfahren und dem Gesetzgeber ab Zeitpunkt X die Möglichkeit zur Änderung geben oder das Gesetz nur für die Zukunft aufheben.