Rückerstattung von Versandkosten bei Reklamation

Hallo zusammen, habe in einem Onlineshop einen Artikel gekauft der fehlerhaft war. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer habe ich diesen zurückgesendet. Jedoch wurde mir nur der Kaufpreis erstattet. Nach Recherche auf werweisswasSeite bin ich mir sicher, dass ich zumindest im Recht bin und Anspruch auf Rückerstattung der Versandkosten habe. Die Frage ist jedoch vielmehr wie ich diesen Anspruch wirksam machen kann, da es sich „nur“ um 14 € handelt. Anwaltgebühren z.B. sind ja sicherlich höher als 14€ und stehen nicht im Verhältnis… Bin zwar nicht auf die 14€ angewiesen, jedoch scheint der Verkäufer dieses Vorgehen (nach nachträglicher Internet-Recherche) regelmäßig anzuwenden, obwohl in seinen eigenen AGB steht, dass er in einem solchen Fall zu Rückerstattung verpflichtet. Was nutzt mir dann so eine AGB? Der Verkäufer hält seine Kosten für die Abwicklung von Reklamationen niedrig und die Käufer bleiben entgegen ihres Rechts auf den Kosten sitzen… Verkäufer hat übrigens den Schriftverkehr abgebrochen. Bin für Vorschläge dankbar.

Hallo,

ein Rechtstreit lohnt sicher nicht. Bei fehlerhafter Ware ist der Verkäufer zum Schadenersatz verpflichtet, dazu gehören selbstverständlich auch die Versandkosten hin und her, egal was der Artikel selbst gekostet hat.

Man kann sich praktisch nur mit Veröffentlichungen rächen, am Besten in Foren und Platformen wie Dooyoo, ciao und den Kaufportalen die Sache schildern und andere Betroffene um ihre ähnlichen Erfahrungen fragen; macht aber nur Sinn wenn man auch den Namen des unverschämten Unternehmens nennt;

das man dabei nur Tatsachen behaupten darf die man nötigenfalls auch beweisen kann und keine Verläumdung betreiben darf versteht sich aber hoffentlich von Selbst sonst kann man nachhaltigen Ärger bekommen!!!

Im Zweifelsfalle mal ausgiebig vorher dazu im Internet schlau machen!

Gruß

Jürgen

Moin,
wenn er in den AGB´s Versandkosten rückerstatten will, gleich welche Höhe die Bestellung hatte- dann verpflichtet er sich selber dies zu tun und muß das machen.
Normalerweise ist er gesetzlich ab Warenwert 40 € gebunden.
Da bleibt dir nur der Gang zum Anwalt