Rückerstattungen Anrechnung

Wie ist das eigentlich mit Rückerstattungen zB von Fahrtkosten durch die Krankenkasse bei Schwerbehinderten oder Rückerstattung von Anwaltskosten durch den Gegner nach Abschluss des Falls, während des Bezugs von Sozialhilfe, wird das als Einkommen angerechnet?
Von der Logik her dürfte es eigentlich nicht der Fall sein, schließlich ging der Hilfeempfänger während des Bezugs von Sozialhilfe in Vorleistung und erhält nun bloß diese Kosten zurück… Es wurde ja von der Sozialhilfe im Prinzip geleistet. Würde es angerechnet, bekäme der Empfänger ja eigentlich dadurch auf’s Jahr gerechnet weniger Sozialhilfe, als ihm anerkannt wurde…

Hallo,

solche Zahlungen sind ein Ersatz für Aufwendungen.

Wenn der Erstattungsberechtigte für diese Aufwendungen tatsächlich in Vorleistung getreten ist, steht im auch der Ersatz zu.
Hat jemand Drittes (zB ein Amt) diese Aufwendungen finanziert, dann hat dieser Dritte natürlich auch einen Erstattungsanspruch.

&tschüß
Wolfgang

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Danke zunächst…
Dazu müsste man wissen, wie sich die Leistungen denn aufschlüsseln. Also, ist denn im Regelbedarf enthalten, dass behinderungsbedingte Fahrten gemacht werden müssen? Dann wäre es eine Leistung, die das Sozialamt geleistet hat. Ist doch eher unwahrscheinlich, da nicht alle Sozialhilfeempfänger diesen Bedarf haben, ergo nicht Teil des regulären Bedarfs sind.
Dann könnte es höchstens noch dann der Fall sein, wenn das Sozialamt zuvor diese Fahrten auf Antrag genehmigt und bezahlt hätte, dann hätten sie ganz klar auch Anspruch auf die Rückerstattung.
Aber in dem Moment, wo der Behinderte diese Fahrten mit eigenem Pkw vorgestreckt hat, müsste er doch der Anspruchsberechtigte für KM-Erstattung durch die Krankenkasse sein, oder nicht?
Ansonsten habe ich die Antwort vielleicht falsch verstanden…

Grüße

Ja, du hast die Antwort falsch verstanden, liegst aber mit deiner Annahme richtig. Wenn der Anspruchsberechtigte aus seinem regulären Sozialgeld (Egal ob Sozialhilfe oder Bürgergeld oder früher ALG II) vorgestreckt hat, bekommt er auch die Erstattung. Nur wenn das Geld konkret für diesen Zweck von wem auch immer vorgeleistet wurde, geht es dorthin. Das ist das, was Wolfgang meinte.

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Danke für die Erklärung! Jetzt weiß ich, wie es gemein ist :slight_smile: