Rückerstattungsfrist PKV

Hallo,

ein privat Krankenversicherter hat seine Arztrechnungen etc. zur Rückerstattung bei seiner Versicherung eingereicht. Wie lange darf sich diese mit der Rückerstattung Zeit lassen? Gibt es verbindliche Fristen? Ist eine Fristsetzung nach einer bestimmten Zeit sinnvoll?

Danke und Gruß,
rollifern

Hallo,
es gilt § 14 VVG.
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__14.html
Bitte beachten: Die genannte Frist beginnt nach „Feststellung des Versicherungsfalles“. Soll bedeuten: zunächst darf der Versicherer durchaus prüfen, ob und in welchem Umfange für die eingereichten Rechnungen Vers.Schutz besteht, z.B. hinsichtlich Betrugsverdacht, medizinische Notwendigkeit der Behandlung etc.
Gruß J.K.

Hallo, trotz des einschränkenden § 14 VVG. erhalte ich meine
Erstattung immer innerhalb von 10-14 Tagen. In 25 Jahren gab es
einmal Probleme, wobei sich die Erstattung verzögerte, aber nicht
auf den Gesamtbetrag bezogen, sondern nur auf eine einzelne
Arztrechnung. Gruß

Danke,
der Verweis auf § 14 hat mir weiter geholfen!

Gruß, rollifern